Risiken durch Mikroorganismen minimieren

Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) hat das Ziel, Infektionsrisiken durch Mikroorganismen so weit wie möglich zu minimieren. Die Neufassung veranlasst Lackieranlagen-Betreiber, ihre bisherige Abluftreinigung grundlegend zu prüfen.

Eine Lösung bieten "Edrizzi"- Farbnebelabscheider. Foto: Freudenberg Filtration Technologies -

Werden zum Abscheiden des Lackoversprays Nassabscheider eingesetzt, gelten mit der Novelle nun verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten. Eine Belastung der Umgebung durch Legionellen muss in Nassauswaschungsanlagen mit Abluft ausgeschlossen werden. Eine rechtssichere, effektive und wirtschaftliche Alternative ist die trockene Lackabscheidung. In kleineren Lackierkabinen werden Boxen zur Trockenlackabscheidung bereits häufig eingesetzt. Aufgrund neuer Konzepte verschiedener Anlagenhersteller sind sie nun auch für große, dauerhaft hoch ausgelastete Anlagen verfügbar. Durch den Probebetrieb, in Zusammenarbeit mit Anlagenbauern müssen Betreiber von Lackieranlagen die bestehende Nassabscheidung, nicht deinstallieren. Besonders risikobehaftet sind Anlagen mit Wärmerückgewinnungssystemen, bei denen eine mutmaßliche bakterielle Verkeimung des Wassers auf die Zuluft übertragen werden kann. Dieser Effekt bleibt bei der aktuellen Überarbeitung der Immissionsschutzverordnung noch unberücksichtigt

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