Ab dem 1. September 2023 darf die T8-Leuchtstoffröhre nicht mehr gehandelt werden. Lackierbereiche, in denen diese Leuchtmittel jetzt noch ihren Dienst tun, sollten deshalb bald umgerüstet werden.
Wenn industrielle Lackierbetriebe energetische Optimierungen planen, sollten sie jetzt planen und entsprechende Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.