Lacke lagern, aber sicher!

Lacke, auch wasserlösliche, enthalten Lösemittel. Beide Lackarten können brennen und explodieren und müssen daher in speziellen Lacklagern aufbewahrt werden. Diese Lacklager zählen nach den deutschen Landesbauverordnungen zu den Sonderbauwerken, an die der Gesetzgeber besondere Anforderungen stellt, ihnen aber auch Erleichterungen gestattet. "Das generell erforderliche, bauaufsichtliche Brandschutzkonzept deckt jedoch nur den baurechtlichen Teil ab," erklärt Carsten Heumann, Technical Supervisor Sales bei der Denios AG.

Lacklager zählen zu den Sonderbauwerken. Foto: Denios -

„Arbeitsrechtliche, versicherungs- und anlagentechnische Belange können über diese Anforderungen hinausgehen und müssen daher in die Planung einfließen.“ Deshalb ist es sinnvoll, beim Bau eines Lacklagers frühzeitig alle betroffenen Institutionen wie Sachversicherer, Berufsgenossenschaften und Wasserbehörden einzubeziehen. Zu berücksichtigen ist, dass jede Institution eigene Ziele verfolgt. So sieht der Sachversicherer den Wert der Anlage und  den Betriebsausfall bei einem Schaden. Die Berufsgenossenschaft hat Prävention und Arbeitsschutz im Visier und die Wasserbehörde den Schutz von Umwelt und Wasser. „Zu beachten ist weiterhin, dass die EU seit Jahren die Angleichung von Vorschriften und Normen der europäischen Staaten vorantreibt und die Europäischen Normen mit den nationalen Gesetzen harmonisiert werden müssen“, ergänzt Thomas Laubenstein, Leiter Sales Projects bei Denios.

Brandschutz im Umbruch

Der bauliche Brandschutz befindet sich in Deutschland in einer Umbruchsphase. Bauteile wie Wände oder Decken werden aktuell entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung erfolgt derzeit nach der deutschen DIN 4102 und der europäischen DIN EN 13501-2. Das ist so, weil die europäisch harmonisierten Normen in Deutschland nicht vollständig als ausreichend angesehen werden. Mit der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die ab Ende 2018 in den Bundesländern gültig werden soll, werden die Eigenschaften nicht mehr über die Bauteile geregelt, sondern über die Anforderungen an die Bauwerke.

Brandschutzcontainer

Die Denios AG agiert in nahezu allen europäischen Ländern, beobachtet somit auch die rechtlichen Aspekte und Veränderungen in den einzelnen Ländern und entwickelt ihre Produkte entsprechend weiter. So sind die Brandschutzcontainer für Deutschland mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung versehen, beinhalten die vom Gesetzgeber geforderte Auffangwanne und decken den Brandschutz von F 90 (Feuerwiderstandsdauer von 90 min) nach DIN 4102 ab. Für den Einsatz in Österreich besitzt das Unternehmen den entsprechenden Nachweis, der die Eigenschaft REI 90 nach EN 13501-2 bestätigt. „Werden wir frühzeitig in die Planung einer Lackiererei einbezogen und kennen den Ablauf der Arbeiten, können wir gemeinsam mit dem Kunden eine spezifische Lösung erarbeiten. Dabei kann es sich um ein nicht begehbares Lager für Gebinde oder um einen Raum zum Mischen oder Reinigen von Lackiergeräten handeln“, erklärt Thomas Laubenstein.

Am 10. Oktober 2018 veranstaltet das Ingenieur-Kompetenzzentrum Oberflächentechnik Norddeutschland (I-KON) sein 8. Vortragsforum. Bestandteil des Programms sind ein Überblick über Brandschutzanforderungen und die Vorstellung eines zinkchromatfreien Primers für Nutzfahrzeuge (S. 5). Weitere Informationen: www.i-kon.org

Zum Netzwerken:
Denios AG, Bad Oeynhausen, Thomas Laubenstein, Tel. +49 5731 753-125, thl@denios.de, www.denios.de

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