Explosionsschutz in der Praxis

Explosionsschutz ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und vor allem in Betrieben unverzichtbar, die Lackier-, Pulverbeschichtungs- oder Beflockungsanlagen betreiben. Gerade bei der Verarbeitung brennbarer Beschichtungsstoffe in Kombination mit elektrostatischer Applikation ergeben sich besondere Anforderungen.

Explosionsschutz in der Praxis
Überblick über die Pflichten der Anlagenhersteller und der Arbeitgeber Grafik: BUE Engineering

Diese Anlagen gelten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als überwachungsbedürftige Anlagen. Seit 2015 schreibt die BetrSichV vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den sicheren Zustand dieser Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl die Betriebsmittel als auch die zugehörigen Prozesse den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Die Grundprinzipien der Arbeitssicherheit und des Explosionsschutzes orientieren sich an einer klaren Priorität der Maßnahmen. Zuerst müssen technische Lösungen gefunden werden, gefolgt von organisatorischen Maßnahmen und zuletzt persönlichen Schutzmaßnahmen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt eine klare Reihenfolge der Maßnahmen vor, beginnend damit, explosionsfähige Substanzen nach Möglichkeit durch nicht explosionsfähige Stoffe zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, soll die Bildung explosionsfähiger Atmosphären verhindert oder zumindest minimiert werden. Wenn dies nicht ausreicht, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um Zündungen zu vermeiden oder die Folgen von Explosionen durch konstruktive Maßnahmen zu minimieren.

Gefährdete Arbeitsbereiche kennzeichnen

Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind klar zu kennzeichnen und abzusichern. Regelmäßige Überprüfungen spielen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Anlagensicherheit. Gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der BetrSichV müssen überwachungsbedürftige Anlagen in festgelegten Intervallen geprüft werden. Diese Prüfungen werden entweder durch eine zur Prüfung befähigte Person oder durch zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt. Dabei sind u.a. die Vollständigkeit der technischen Unterlagen, die Protokolle früherer Prüfungen sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten.

Jährliche Prüfungen betreffen z.B. Lüftungsanlagen oder Gaswarnsysteme, die dem Explosionsschutz dienen, während Geräte und Schutzeinrichtungen alle drei Jahre kontrolliert werden müssen. Zusätzlich ist eine umfassendere Überprüfung des Explosionsschutzkonzeptes alle sechs Jahre erforderlich. Wichtige Leitlinien für die Prüfungen finden sich in Dokumenten wie der DGUV-I 209-052, dem VDMA-Einheitsblatt 24365 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Qualifikation des Personals

Ein weiterer Aspekt des Explosionsschutzes ist die Qualifikation und Schulung des Personals. Gemäß §12 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor der ersten Inbetriebnahme von Anlagen sowie mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Eine schriftliche Dokumentation der Unterweisungen ist erforderlich, da sie im Schadensfall als Nachweis dient, rechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren. Durch die konsequente Umsetzung und Einhaltung aller Maßnahmen des Explosionsschutzkonzepts betreiben Arbeitgeber ihre Anlagen sicher und schaffen langfristig ein sicheres Arbeitsumfeld.

Zum Netzwerken:

BUE Engineering, Dettingen an der Erms, Ulrich Büttel, Tel. +49 178 3109898, ub@bue-engineering.com, www.bue-engineering.de

Hersteller zu diesem Thema

Sie brauchen mehr? Sie wollen Hintergrund und Fachwissen?
Dann brauchen Sie mehr als aktuelle Internet-News - Sie brauchen die Fachzeitung BESSER LACKIEREN! Exklusive Interviews, Analysen und Berichte. Praxisbezogener Fachjournalismus. Umfassende Informationen. Digital oder gedruckt - So, wie Sie es brauchen.

Das könnte Sie auch interessieren