Brandschutz im Blick haben
Schätzungen zufolge überlebt nur etwa ein Drittel der Unternehmen ein Brandereignis langfristig. Dies zeigt eindringlich, wie notwendig es ist, den Brandschutz bereits in der Planungsprozess mit einzubeziehen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder einen Umbau handelt. Zu berücksichtigen ist dabei u.a., ob der Umbau auch Genehmigungen nach BimSchG und Baurecht, das Umfeld und die Gebäude sowie die Prozesse und den Einsatz von Gefahrstoffen betrifft. Veränderungen können je nach ihrem Ausmaß genehmigungs- oder anzeigepflichtig sein. Entsprechend muss auch die Dauer der Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen werden. Wenn ein Umbau Veränderungen an Wänden nach sich zieht, etwa um Platz zu schaffen, muss bedacht werden, dass diese auch brandschutztechnisch relevant sein können. Eventuell müssen dann zugelassene Brandschotts oder -schutztüren von Fachbetrieben eingebaut werden.
In Ausgabe 20/2022 von BESSER LACKIEREN erfahren Sie weitere Hinweise auf die bestmögliche Koordination von Umbauten und Brandschutzkonzepten.
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QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 10408-17, schuele@qubus.de, www.qubus.de
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