Arbeitssicherheit: STOP-Prinzip

Im September 2019 trat die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 "Schutzmaßnahmen" in Kraft. Industrielle Lackierbetriebe sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation festzulegen und anzupassen.

Dr. Josef Sauer
Dr. Josef Sauer -

„Ziel ist, Beschäftigte vor inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren zu schützen“, erklärt Dr. Josef Sauer, Geschäftsführer der QUMsult GmbH. Die neue TRGS 500 beschreibt das STOP-Prinzip, das die Rangfolge der Schutzmaßnahmen festlegt. Dabei steht S für Substitution und T, O und P für technische, organisatorische bzw. persönliche Schutzmaßnahmen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss daher zunächst geprüft werden, ob ein anderer, weniger gefährlicher Stoff verwendet werden kann. Dies gilt für Gefährdungen für die Gesundheit des Beschäftigten und für Brand- und Explosionsgefährdungen. Ist weder eine Substitution noch eine Änderung des Verfahrens möglich, müssen als nächstes technische und organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, also z.B. Absaugung oder Zutrittsbeschränkung. Erst wenn diese nicht ausreichen, kommen persönliche Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzhandschuhe oder Schutzbrille zum Einsatz. Häufig werden verschiedene Schutzmaßnahmen kombiniert. „Die neugefasste TRGS 500 ist neben den Schutzleitfäden der Berufsgenossenschaften ein nützliches Hilfsmittel für den Anwender“, resümiert Dr. Sauer. „Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann er z.B. softwaregestützt geeignete Maßnahmen ableiten und auf die betrieblichen Gegebenheiten abstimmen.“

Zum Netzwerken:
QUMsult GmbH, Freiburg, Dr. Josef Sauer, Tel. +49 761 29286-14, sauer@qumsult.de, www.qumsult.de

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