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Sicherheit bei der elektrostatischen Applikation

Beim elektrostatischen Beschichten muss auch der Fußboden ableitfähig sein. Darauf hat jetzt der Geschäftsführer der EAR Ritterbach GmbH, Andreas Ritterbach, hingewiesen.

Porträtfoto Andreas Ritterbach
Andreas Ritterbach Foto: EAR

Das Unternehmen hat sich auf die Planung von Beschichtungsanlagen spezialisiert. Ritterbach weist darauf hin, dass alle Vorschriften, die sich mit den Gefahren durch Zündquellen beim elektrostatischen Beschichten befassen, einen ableitfähigen Bodenbelag in den Beschichtungskabinen und in dem Bereich herum fordern. „Idealerweise ist dieser Bereich so groß, dass alle Tätigkeiten, die direkt mit dem elektrostatischen Lackieren bzw. Beschichten zu tun haben, auch auf diesem Bereich stattfinden können“, so Ritterbach weiter. Das betrifft zum Beispiel die Gehwege zwischen Pulverkabine, Zyklon und Farbwechselzentrum. Die Beschichtung bzw. der Boden muss einen gemessenen Ableitwiderstand von kleiner als 108 Ohm aufweisen. Der Nachweis über die Ableitfähigkeit ist spätestens mit dem Explosionsschutzdokument und den damit verbundenen Prüfungen nach BetrSichV zu erbringen. Daher empfiehlt Ritterbach, diesen Nachweis erstmalig bereits bei der Herstellung des Bodens von dem Lieferanten als Nachweis einzufordern. Der Nachweis ist nicht trivial und erfolgt typischerweise mit einer genormten Dreieckselektrode auf der Basis der Prüfnorm EN 1081.

Ritterbach weist außerdem darauf hin, dass bei der elektrostatischen Applikation alle leitfähigen Gegenstände dauerhaft geerdet sein müssen. Dazu zählen z.B. metallische Werkstücke, Spritzpistolen, die Transport-Förderanlage sowie Gehänge- bzw. Aufnahmevorrichtungen. Hinzu kommt die persönliche Schutzausrüstung des Beschichters oder Lackierers. So müssen alle Personen, die sich im Bereich des ableitfähigen Fußbodens aufhalten, ableitfähiges Schuhwerk (mit ESD-Kennzeichnung) tragen.

Zum Netzwerken:

EAR Ritterbach GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück, Andreas Ritterbach, Tel. +49 5242 9688-555, info@ear-ritterbach.de, www.ear-ritterbach.de

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