Auf LED-Beleuchtung umrüsten

Beim Thema Leuchten-Modernisierung ist der Lackierbereich in vielen mittelständischen Betrieben nach wie vor das "ungeliebte Kind". In zahlreichen Produktions- und Arbeitsbereichen sind diese Modernisierungen oft bereits umgesetzt. In explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen werden Stillstandszeiten und vermeintlich hohe Investitionen gescheut, weshalb dieses Thema verschoben wird. Das Einsparpotenzial durch moderne LED-Technologie wird unterschätzt.

Bei allen im Ex-Bereich eingesetzten Komponenten wie Schalter
Bei allen im Ex-Bereich eingesetzten Komponenten wie Schalter -

Die technischen Vorteile sowie deutliche Verbesserung der Lichtverhältnisse werden bei der Investitionsplanung häufig nicht einkalkuliert. Die alten Ka­binen-Leuchten sind in diesem Fall noch mit konventionellen Leuchtstoffröhren ausgestattet, die über kurz oder lang aussterben werden. Zudem verfügen diese Röhren-Leuchten häufig noch über technisch veraltete verlustarme Vorschaltgeräte (VVG) oder sogar konventionelle Vorschaltgeräten (KVG), die bis zu 300% mehr Strom verbrauchen und daher laut EU-Verordnung längst nicht mehr in modernen Leuchten eingesetzt werden dürfen. „Eine aufgeschobene Investition in moderne LED-Technologie liegt teilweise auch an einer Unsicherheit bei den Betreibern. Es fehlt häufig an Fachwissen bezüglich der  technischen Einschränkungen im Ex-Bereich seitens des Gesetzgebers“ erklärt Holger Mang, Marketingverantwortlicher der Jung-Leuchten GmbH.

Vorsicht bei „Retrofit“

Hintergrund
Gewerbeaufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft führen immer wieder Routinebesichtigungen bei Betreibern von Lackier- oder Pulverbeschichtungs-Anlagen durch. Neben nicht zulässigen LED-Röhren werden häufig die für den IP-Schutz erforderlichen Gummidichtungen beanstandet. Bei allen im Ex-Bereich eingesetzten Komponenten wie Schalter, Lüftungsanlage, Leuchten usw. sind Ex-Schutz geprüfte Produkte nötig. Hierzu sind entsprechende Ex-Schutz-Zulassungen oder Konformitäts-Dokumente als Nachweis notwendig.

„In der Regel ist den Betreibern bewusst, dass Veränderungen an für den Ex-Bereich zugelassenen Leuchten zum Verlust der Gewährleistung, vor allem aber zum Erlöschen der Ex-Zulassung führen. Einigen Beschichtern oder Lackierern ist diese Konsequenz jedoch nicht bekannt.“ Dies führt in manchen Fällen dazu, dass die zugelassenen konventionellen Leuchtstoffröhren einer Ex-Leuchte durch Retrofit- bzw. LED-Röhren ersetzt werden. Die Ex-Zulassung der Leuchte ist durch diese Veränderung erloschen. Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft führen immer wieder Routinebesichtigungen durch. „Ex-Leuchten von Jung-Leuchten GmbH sind generell sehr einfach auf LED umrüstbar, und dies ohne Verlust der Ex-Zulassung“, sagt Mang. Die alten Leuchtengehäuse können hierzu in der Anlage verbleiben. Der Umrüstsatz besteht aus einer neuen ESG-Scheibe mit aufgeschäumter Dichtung sowie aus dem LED-Leuchteneinsatz. Dieser Einsatz ist komplett verdrahtet und bestückt und wird mit wenigen Handgriffen gegen den alten Röhren-Leuchteneinsatz ausgetauscht. Dadurch kann eine Anlage schon nach kürzester Zeit wieder betrieben werden. Als LED-Leuchtmittel werden hochwertige flache LED-Platinen, sogenannte Module eingesetzt. „Die mittlere Lebensdauer dieser LED-Module be­trägt 50.000 h, wodurch sich bisherige Wartungsintervalle erheblich verlängern“, so Mang. Die LED-Module haben im Vergleich zu LED-Röhren deutliche Vorteile bei der Lebensdauer, beim Lichtstrom, hinsichtlich der Wärmeresistenz wie auch bei der Strom­ersparnis. Von LED-Röhren ist aus einem weiteren tech­nischen Grund abzuraten. Durch deren reduzierten Abstrahlwinkel von nur 120º trifft kein Licht mehr auf den Reflektor. Der Gesamt-Lichtstrom wird damit reduziert und das vorher homogene Lichtbild wird deutlich sichtbar gestört. Durch den dadurch entstehenden Hell-/Dunkel-Kontrast ergibt sich auf dem Lackiergut ein unangenehmer „Zebra-Effekt“. Bleibt die Frage nach den Kosten. „Die Anschaffungskosten erscheinen zwar zunächst etwas hoch. Dagegen lassen sich durch den deutlich geringeren Energieaufwand und einen nahezu wartungsfreien Betrieb über viele Jahre viel Geld sparen“, legt Mang dar. Das LED-Licht ist erhältlich in den gängigen Farbtemperaturen (Lichtfarben). Es sorgt mit neutralweißem Licht mit 4000 Kelvin bis zu Tageslichtweiß mit 6500 Kelvin für eine sehr gute Farbwiedergabe. Eine grundsätzlich sehr wichtige Voraussetzung erfüllen die LED-Leuchten auch dadurch, dass alle Komponenten nachweislich frei von lackbenetzungsstörenden Sub­stanzen sind.

Zum Netzwerken:
Jung-Leuchten GmbH, Bodelshausen, Holger Mang, Tel. +49 7471 9595-24, holger.mang@jung-leuchten.de, www.jung-leuchten.de

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