Sicherheit in Lackierkabinen

Seit Anfang März gibt es die deutsche Fassung der neuen DIN EN 16985 "Lackierkabinen für organische Beschichtungsstoffe – Sicherheitsanforderungen". "Sie gilt für manuelle und automatische Nasslack- und Pulverbeschichtungskabinen", erklärt Ulrich Siemers, Obmann für die Spritzkabinennorm auf deutscher und europäischer Ebene.

Ulrich Siemers
Ulrich Siemers -

Besteht nun die Pflicht, vorhandene Kabinen nachzurüsten? „Nein. Das ist nur dann notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung entsprechende Risiken offenbart hat.“ Nach der neuen DIN müssen automatische Nasslackkabinen über eine Anlage zur Branderkennung und eine Anlage zur Feuerlöschung verfügen. Neu ist auch die Möglichkeit, den Arbeitsbereich innerhalb einer Kabine festzulegen. Dies hat den Vorteil, dass jetzt die Flächen, auf denen nicht lackiert wird, bei der Bemessung des Mindestabluftvolumens abgezogen werden können. Eine weitere Änderung betrifft die Einteilung in unterschiedliche Explosionsschutzzonen. „Hintergrund ist, dass beispielsweise in der Abluft weniger Lösemittel enthalten sind als in der Lackierkabine selbst und in den Abluftleitungen ein geringeres Sicherheitsrisiko besteht.“ Neuerungen gibt es auch für Großkabinen, die bisher lüftungstechnisch in zwei Segmente geteilt wurden. Die neue DIN fordert mind. drei Segmente und stellt damit sicher, dass auch die Mitte der Kabine ausreichend belüftet wird. Sie definiert weiterhin die Abmessungen von Lackierkabinen für sehr große Werkstücke exakter. Die Kabinen müssen für eine Mindestlänge der zu lackierenden Werkstücke von 6 m ausgelegt sein und die Werkstücke müssen mind. 40% der Kabinengrundfläche beanspruchen. „Die neue DIN gilt nicht für diagonal belüftete Handlackierkabinen und für Vor- und Nachbeschichterplätze. Die Norm für kombinierte Spritz- und Trockenkabinen ist zurückgezogen“, stellt Siemers klar. Für letztere muss der Beschichter die Anforderungen der DIN EN 16985 und der DIN EN 1539 entsprechend kombinieren. Welche Neuerungen die DIN außerdem enthält, lesen Sie in BESSER LACKIEREN Ausgabe 9/2019, die am 24. Mai erscheint.

Zum Netzwerken:
Rippert Anlagentechnik, Herzbrock-Clarholz, Ulrich Siemers, Tel. +49 5245 901-125, siemers@rippert.de, www.rippert.de

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