Retrofit für Lackieranlagen
„Ein Retrofit ist in der Regel dann notwendig, wenn die Lackieranlage nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wie beispielsweise der Gefahrstoffverordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung“, erklärt der Experte. Unabhängig von den Vorschriften gibt es vielfältige Gründe für ein Retrofit. Mal ist kein Platz für eine neue Anlage, mal sind die Investitionen dafür zu hoch und mal gibt es für die bestehende Technik keine Ersatzteile mehr. Bewährt habe sich, so Leifholz, ein Retrofit mit einem Konzept umzusetzen, das die gesamte Maßnahme in mehrere Einzelschritte gliedere und realisiere. Häufig beginnt die Umsetzung mit einer neuen Steuerungstechnik, dann folgen die Prozessschritte wie Vorbehandlung, Applikationstechnik und Trocknung.
Leifholz weist darauf hin, dass Lackieranlagen häufig 20 bis 25 Jahre alt sind und die Betriebe im Laufe dieser Zeit in der Regel schon Anlagenteile, wie z.B. eine neue Beschichtungskabine oder einen energieeffizienteren Ofen installiert haben. Damit kann die Anlage ihre Betriebserlaubnis bzw. die Gültigkeit ihrer CE-Kennzeichnung verlieren und wird nicht mehr gesetzeskonform betrieben. Auch auf die Vorgaben der Berufsgenossenschaft sollten Industrielackierbetriebe besonderes Augenmerk legen. Können sich die Betreiber älterer Anlagen nicht auf den Bestandsschutz berufen? Leifholz schüttelt den Kopf. „Das ist nicht korrekt, denn die Anlage muss auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaft erfüllen und das ist bei älteren Ausführungen vielfach nicht der Fall.“
Zum Netzwerken:
AB Anlagenplanung, Achim, Oliver Leifholz, Tel. +49 4202 70029, oliver.leifholz@ab-gruppe.de, www.ab-gruppe.de
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