Ziele der Anlagenverordnung AwSV
Ziel der Verordnung ist der sichere Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten. Im Bereich der industriellen Lackiertechnik zählen z.B. das Chemikalienlager für Farben und Lösemittel, Vorrats- und Ansetzbehälter für Vorbehandlungen oder Vorlagebehälter für Verdampfer und Lagertanks für Heizöl zu den von der AwSV betroffenen Anlagen. Als hierfür relevante Anlagen gelten selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden, sowie Rohrleitungsanlagen nach § 62 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes. Für diese Anlagen ergeben sich je nach Gefährdungsstufe unterschiedliche Pflicht-Prüfintervalle für das eigene Unternehmen. Zudem sind ggf. Anzeigenpflichten gegenüber Behörden zu beachten. Ein Überblick der grundlegenden Anforderungen ist in der Grafik vereinfacht dargestellt.
Umfassendere Informationen finden Sie hier.
Zum Netzwerken:
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