Eisenmann ATLAS

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Klimafreundliche Lösungen in der Oberflächentechnik

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VDMA 24365 überarbeitet

„Prüfungen an Anlagen der Oberflächentechnik“ lautet der Titel des VDMA-Einheitsblattes 24365, das überarbeitet worden ist. Das novellierte Einheitsblatt wird jetzt im Februar im Entwurf veröffentlicht und bis zum 31. März 2024 zur Kommentierung ausliegen.

Porträtfoto Dr. martin Riester
Dr. Martin Riester weist darauf hin, dass das überarbeitete Einheitsblatt u.a. erläutert, welche Qualifikation die Personen erfüllen müssen, die die unterschiedlichen Prüfungen nach der Betriebssicherheits- und nach der Gefahrstoffverordnung durchführen dürfen. Foto: Chris Fiedler auf Pixabay / VDMA

„Die Novellierung erweitert den Geltungsbereich auf jetzt 26 Maschinen- und Gerätetypen“, erläutert Dr. Martin Riester, Referent der Fachabteilung Oberflächentechnik beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). Dazu zählt u.a. die Reinigungs- und Vorbehandlungstechnik, unabhängig davon, ob es sich um eine Durchlaufanlage bzw. eine Kabine für die nasschemische Reinigung, eine Beflamm- oder eine Strahlanlage handelt. Gleiches gilt für die Lackiertechnik. Die weiteren Prüfungen, die das Einheitsblatt vorsieht, betreffen die Lackierkabine selbst sowie die Applikationstechnik inklusive Tauchbecken, die Lackversorgung einschließlich Lacklager, die Abdunstzone, den Lacktrockner und thermische Abluftreinigungssysteme.

Riester weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anlagenhersteller im Rahmen der Inbetriebnahme die Anlagen zwar überprüfen, die dazu gehörende Dokumentation jedoch nicht an den Anlagenbetreiber weitergeben müssen. „Die Weitergabe dieser Information ist gesondert zwischen Betreiber und Hersteller zu vereinbaren.“

Das überarbeitete Einheitsblatt beschreibt weiterhin das Prüfkonzept sowie Inhalt, Umfang, Fristen und Umfang für die Prüfungen. Außerdem erläutert es, welche Qualifikation die Personen erfüllen müssen, die die unterschiedlichen Prüfungen nach der Betriebssicherheits- und nach der Gefahrstoffverordnung durchführen dürfen. Dr. Riester: „Der Betreiber benennt und beauftragt als Auftraggeber die befähigte Person. In Abhängigkeit der Anlagenkomplexität kann es erforderlich sein, das Prüfgeschehen auf mehrere Personen aufzuteilen.“

Die Schlussfassung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 veröffentlicht werden.

Zum Netzwerken:

VDMA Oberflächentechnik, Frankfurt am Main, Dr. Martin Riester, Tel. +49 69 6603-1290, martin.riester@vdma.org, www.vdma.org

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