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Umweltgesetze: Aktuell und auf den Punkt

Zur Umweltgesetzgebung hat Thomas May, Experte der May-lenstein Beratung UGS, jetzt drei Fachartikel des BESSER LACKIEREN Expertennetzwerkes an den aktuellen Stand angepasst. Die überarbeiteten Beiträge sind alle im Expertenwissen, Rubrik „Aktuelle Umweltgesetzgebung“ zu finden. Es handelt sich dabei um „Gesetzliche Anforderungen und Stand der Technik“, „Aktuelle, europäische Umweltgesetze auf einen Blick“, und „Die VOC-Verordnung mit neuester Technik einhalten“.

Symbolfoto: Schornstein, aus dem Dampf quillt
In der Praxis ergeben sich durch die bereits jetzt strengen Vorgaben für VOC-Emissionen nur wenig Änderungen. Foto: Jürgen / Pixabay

Da Deutschland die vereinbarten Ziele für die VOC bereits seit 2011 einhält und sogar den Zielen für 2030 bereits relativ nahekommt, ergeben sich in der Praxis kaum neue Impulse für zukünftige neue Anforderungen zur Emissionsminderung.

Laut May zielt die Änderung der 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vom November 2023 in erster Linie darauf ab, die Übernahme der BVT-Schlussfolgerungen für sehr große Lackieranlagen (> 200 t/a Lösemittelverbrauch) in nationales Recht umzusetzen. Denn mit der Anpassung der 31. BImSchV sind die BVT-Schlussfolgerungen in unmittelbar gültiges Recht überführt worden. Für die Umsetzung ist von daher keine gesonderte Aktivität der Genehmigungsbehörden erforderlich.

Bei großen Anlagen zur Nutzfahrzeuglackierung, Omnibuslackierung, Metall-, Kunststoff- und Holzbeschichtung unterscheidet die 31. BImSchV zwei Stufen (> 15 t/a, > 200 t/a). Ansonsten gelten die strengen Grenzwerte der 31. BImSchV für die Fahrzeugserien- und LKW-Fahrerhauslackierung bereits ab 15 t/a Lösemittelverbrauch bzw. ab 5 t/a bei Schienenfahrzeugen.

In die überarbeitete Verordnung wurde erstmals ein Anhang VII aufgenommen, in welchem effiziente und verlustarme Techniken zur Lackapplikation aufgelistet werden. Dieser Anhang hat allerdings in erster Linie hinweisenden Charakter. Konkrete Vorgaben lassen sich daraus nicht unmittelbar ableiten.

Weitere Informationen und relevante Grenzwerte sind im Überblick im BESSER LACKIEREN Expertennetzwerk zu finden.

Zum Netzwerken:

May-lenstein UGS-Beratung, Bremen, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com

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