Rückbau von Lackieranlagen

Lackieranlagen verrichten oft über viele Jahre hinweg ihre Dienste. Eines Tages jedoch müssen sie abgebaut werden, weil sie z.B. durch eine neue Anlage ersetzt werden sollen. Christian Deyhle weist darauf hin, dass dabei wichtige Aspekte zu beachten sind.

Porträtfoto Christian Deyhle
Christian Deyhle empfiehlt ein Leistungsverzeichnis, das detailliert alle Arbeiten zur Demontage, Reinigung, Sortierung und Entsorgung aufführt und ggf. mit Bildern ergänzt wird. Es bildet die Basis für einen qualifizierten Vergleich der Angebote und erleichtert die Bewertung der Preisunterschiede. Foto: Qubus

„Man sollte die folgenden vier Schritte durchführen: einen Fachbetrieb beauftragen, ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellen, die Behörden informieren und den Rückbau einschließlich der Verwertungs- und Entsorgungsnachweise dokumentieren“, so der Geschäftsführer der Qubus GmbH.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass nur nach WHG zertifizierte Fachbetriebe bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Anlagen durchführen dürfen, der Rückbau solcher Anlagen gehört dazu. Aus diesem Grund empfiehlt Deyhle, nur ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen mit dem Rückbau zu beauftragen. Im Vorfeld sollte sich der Betreiber die notwendigen Zertifikate sowie Referenzen zeigen lassen. Üblicherweise holt man sich für den Rückbau Angebote von mehreren Betrieben ein. Ein Leistungsverzeichnis, das detailliert alle Arbeiten zur Demontage, Reinigung, Sortierung und Entsorgung aufführt und ggf. mit Bildern ergänzt wird, bildet die Basis für einen qualifizierten Vergleich der Angebote und erleichtert die Bewertung der Preisunterschiede.

Deyhle weist darauf hin, dass Lackieranlagen wegen der VOC-Emissionen häufig genehmigungspflichtig sind. „Gleiches gilt auch für den Rückbau. Aus diesem Grund sollte der Betreiber frühzeitig die Genehmigungsbehörde informieren und spezifische Anforderungen mit ihr abstimmen.“ Der vierte Baustein ist die detaillierte Dokumentation des Rückbaus. Damit ist auch später noch nachvollziehbar, wer was zurückgebaut hat und wo die Anlagenteile verblieben sind. Die Dokumentation sollte daher u.a. das Leistungsverzeichnis, eine Fotodokumentation und alle relevanten Entsorgungs- und Verwertungsnachweise beinhalten. Die Rückbaudokumentation muss auch im Zuge einer Rückbauanzeige den Genehmigungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Zum Netzwerken:

QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Christian Deyhle, Tel. +49 7171 1040812, deyhle@qubus.de, www.qubus.de

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