Prüfung nach BetrSichV
„Diese Regelungen gelten für große und kleine, manuelle und vollautomatische Anlagen gleichermaßen“, berichtet Jürgen Kögel, Inhaber von Odenwälder Brandschutz Service und Befähigte Person nach BetrSichV. Nach seinen Erfahrungen kennen viele Betreiber insbesondere die Forderung nach der wiederkehrenden Prüfung (§ 16 der BetrSichV) nicht. Kögel empfiehlt einen Turnus von drei Jahren. Bei diesen Begutachtungen geht es darum, die gesamte Anlage hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und eventuelle Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren. Die Überprüfungen bestehen aus zwei Teilen: der Ordnungsprüfung und der technischen Prüfung. Bei der Ordnungsprüfung wird kontrolliert, ob z. B. die Dokumentation zu der vorhandenen Anlage passt und vollständig ist, ob das Ex-Schutzdokument, die Betriebsanleitungen und die EU-Konformitätserklärungen für die ATEX-Geräte vorliegen. Die technische Prüfung umfasst die Sichtprüfung und die Detailprüfung. Bei letzterer wird u.a. kontrolliert, ob die Sicherheitseinrichtungen funktionieren, ob die notwendigen Erdungen (Messungen) wirksam sind und ob die Applikationstechnik aus sicherheitstechnischer Sicht einwandfrei funktioniert. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert und die Anlagen mit entsprechenden Prüfaufklebern versehen. Kögel empfiehlt Betreibern von Lackieranlagen darauf zu achten, dass die Person, die die Prüfungen durchführt, die dafür notwendige Qualifikation besitzt. Dies betrifft eigene Mitarbeiter und beauftragte Unternehmen gleichermaßen.
Zum Netzwerken:
Odenwälder Brandschutz Service, Ober-Ramstadt, Jürgen Kögel, Mobil: +49 162 6403176, obs-koegel@outlook.de
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