Prüfkonzept für Lackieranlagen
„Weil der Explosionsschutz oberste Priorität besitzt, muss der Betreiber außerdem bei bestimmten Komponenten regelmäßig wiederkehrende Kontrollen durchführen lassen“, erklärt Stefan Tomann, Sicherheitsingenieur bei der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz. Dies betrifft z.B. Lüftungsanlagen, die jährlich zu überprüfen sind. Alle drei Jahre sind mögliche Zündquellen wie Leuchten oder Airless-Spritzgeräte zu kontrollieren und alle sechs Jahre die komplette Anlage.
„Sämtliche Prüfungen müssen nach BetrSichV von befähigten Personen mit besonderen Kenntnissen im Explosionsschutz durchgeführt werden“, so Tomann weiter. Grundlage der Prüfung sind auch aktuelle Sicherheitsdatenblätter, das Gefahrstoffverzeichnis und die Explosionsschutzdokumente. Das bedeutet in der Regel, dass die Betriebe externe Unternehmen beauftragen müssen.
Weil dies mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden ist, hat SIAM zusammen mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die „FBHM-116: Prüfpflicht in Lackierbereichen – Ein Instandhaltungskonzept für Kleinbetriebe“ entwickelt. Danach werden die nach BetrSichV wiederkehrenden Prüfungen durch ein Instandhaltungskonzept des Betreibers ersetzt. Die Schrift beschreibt u.a. die Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Explosionssicherheit von Geräten und relevanten Explosionsschutzeinrichtungen. Das Besondere ist, dass der Betriebsinhaber viele der Prüfungen selber machen kann, da es sich bei diesen Anlagen (Jahresverbrauch kleiner 200 l) um einfache Anlagen im Sinne der TRGS 1201 Teil 1 handelt. Die FBHM-116 ist nur online erhältlich und steht auf der Homepage der DGUV zum Download bereit.
Zum Netzwerken:
SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH, Dortmund, Stefan Tomann, Tel. +49 231 912010-94, tomann@siam-arbeitsschutz.de, www.siam-arbeitsschutz.de
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