Gerichtsurteil: Weißpigment nicht krebserregend
Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) begrüßt das Urteil in einer aktuellen Pressemitteilung. Er hatte sich von Anfang an mit großen Kampagnen gegen die Einstufung engagiert. Nach dem Urteil wurden von der Europäischen Kommission nicht alle Faktoren ausreichend beachtet.
2019 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass Titandioxid in Pulverform als krebserregend einzustufen ist, wenn es eingeatmet wird. Dabei ging es um Stoffe, die mindestens 1% Titandioxid-Partikel enthalten, die kleiner als 0,01 Millimeter sind. Titandioxid wurde damit nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden.
Im Urteil wurde darauf verwiesen, dass Titandioxid nicht intrinsisch, also aus sich selbst heraus als karzinogen zu betrachten sei. Titandioxid ist ein sehr stabiles und unreaktives Material. Daraus folgt allerdings nicht, dass das Einatmen nun unproblematisch sei. Kleinste Partikel können etwa Trägermaterial für gesundheitsschädliche Stoffe sein.
Das Einatmen von pulverförmigen Partikeln ist allerdings auch ohne Kennzeichnung weiterhin nicht angeraten, da sie sich schädliche Stoffe an ihrer Oberfläche anreichern können und so über die Kleinstpartikel in den Körper eingetragen werden können.
Zum Netzwerken:
Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), Frankfurt am Main, Tel. +49 69 2556-1411, vdl@vci.de, www.wirsindfarbe.de
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