Gefährdungen mit fachkundiger Unterstützung sicher beurteilen
„Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zu einer Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden“, erläutert Frank Schüle, Bereichsleiter Umwelt-, Arbeits- und Brandschutz bei Qubus. Sie unterscheidet sich damit klar von der Risikobeurteilung für Maschinen im Rahmen der CE-Konformität.
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Hier wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und oder den Betriebsarzt verwiesen. Die DGUV bietet mit ihren Branchenregeln auch Zusammenfassungen von relevanten Regelwerken. Während es lohnt, ein zentrales Dokument zu haben, zu dem je nach Art des Arbeitsplatzes weitere Punkte dazukommen, gilt es, bei der Gefährdungsbeurteilung besondere Aufmerksamkeit auf explosionsgefährdete Bereiche zu richten. Das Ex-Schutz-Dokument sollte getrennt erstellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in BESSER LACKIEREN 4/2023.
Zum Netzwerken:
Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 10408-17, schuele@qubus.de, www.qubus.de
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