Europäische Umweltgesetze im Überblick

Der Experte Thomas May hat aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Neuerungen der europäischen Umweltgesetzgebung den entsprechenden Artikel im BESSER LACKIEREN Expertennetzwerk angepasst.

Symbolbild: Rauchende Industrieschornsteine
Die Vermeidung von Emissionen ist ein Ziel der aktualisierten europäischen Gesetzgebung. Grafik: Redaktion / KI

In dem aktuellen Überblick geht er auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung und auf Emissionsvorgaben ein, die durch die Industrieemissions-Richtlinie (IER) sowie die Lösemittelrichtlinie geregelt sind. Diese Richtlinien legen Standards für die Emission organischer Lösungsmittel, die Genehmigungsverfahren und technische Anforderungen für Lackieranlagen fest.

Neuerungen und Anpassungen

Im April 2024 wurde die IER durch die Richtlinie 2024/1785/EU angepasst, die für Anlagen mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein verpflichtendes Umweltmanagementsystem fordert. Zusätzlich wird ein Industrieemissionsportal eingerichtet, das emissionsstarke Betriebe aufgrund der Erzeugung gefährlicher Abfälle zu umfassender Berichtspflicht veranlasst, selbst wenn die Luft- und Wasseremissionen unter den Schwellenwerten liegen.

Im Januar 2024 ist die 31. BImSchV modifiziert worden, um BVT-Schlussfolgerungen für Großlackieranlagen (> 200 t/a Lösemittelverbrauch) in nationales Recht zu übertragen. Neu ist auch die regelmäßige Prüfung von Lösemittelbilanzen durch Sachverständige für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Umweltstandards zu erhöhen und die Berichtspflichten für emissionsintensive Betriebe zu erweitern.

Weitere Informationen im Expertenwissen: Europäische Umweltgesetze für die Lackiertechnik

Zum Netzwerken:

May-lenstein UGS-Beratung, Bremen, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com

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