Beauftragte im Unternehmen bestellen
Welche Beauftragten im Betrieb erforderlich sind, hängt unter anderem von den Tätigkeiten im Betrieb ab. Weiterhin sind die Betriebsgröße und die Mitarbeiterzahl entscheidend. Da gerade bei Behördenbesuchen oder Audits Fragen zu den Beauftragten häufiger werden, sollte auch deren Bestellung gut dokumentiert und begründbar sein.
In Beschichtungsbetrieben und Lackierereien sind oft folgende Beauftragte erforderlich: Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Abfallbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Brandschutzbeauftragter und Datenschutzbeauftragter. Hier kann natürlich jenseits der Verpflichtungen auch eine freiwillige Bestellung sinnvoll sein.
So oder so ist aber auch die Frage zu klären, Beauftragte selbst auszubilden oder externe Spezialisten zu beauftragen. Die Entscheidung obliegt dem Unternehmer. Interne Kräfte bieten zwar die Kompetenz im eigenen Haus, erfordern jedoch klare Regelungen für Aus- und Fortbildung sowie Vertretung und beim Weggang des Mitarbeiters beginnt man wieder von vorne.
Weitere Informationen hierzu lesen Sie in BESSER LACKIEREN 21/2023.
Zum Netzwerken:
Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 10408-17, schuele@qubus.de, www.qubus.de
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