Arbeitsschutz in der Lackiertechnik
Für den Anwender oder Planer einer Lackieranlage sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) von zentraler Bedeutung. Diese behandeln beispielsweise die Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507), Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) oder auch den Explosionsschutz (TRGS 720, 721, 722, 724, 724).
Eine gute Anlaufstelle für Fragen ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Diese berät in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Oberflächenbehandlung und hilft bei der Lösung schwieriger und komplexer Probleme.
Wichtige Hinweise geben die Gefahrenpiktogramme sowie im Detail die Sicherheitsdatenblätter. Daneben gilt es aber auch, weitere Faktoren zu beachten, wie das Freisetzungsverhalten, welches bei Flüssigkeiten durch Größen wie etwa dem Siedepunkt und dem Flammpunkt beschrieben wird. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden dann auch Risiken in der Nutzung im gewählten Verfahren und den räumlichen Gegebenheiten sowie der Ausstattung vor Ort betrachtet.
Eine weiterführende Übersicht zu relevanten Richtlinien lesen Sie in BESSER LACKIEREN 21/2023.
Zum Netzwerken:
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, Stuttgart, Dr. Michael Hilt, Tel. +49 711 970 3820, michael.hilt@ipa.fraunhofer.de
Dr. Christopher Hubrich, Tel. +49 711 970-1762, christopher.hubrich@ipa.fraunhofer.de, www.ipa.fraunhofer.de/lackiertechnik.html
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