Datenbanken für kritische Substanzen
Das IMDS (International Material Data System) hat sich seit seiner Schöpfung zu einem globalen Standard entwickelt. Das IMDS wurde unter anderem mit der Absicht geschaffen, den Verpflichtungen, welche sich aus der EU-Alt-Autorichtlinie 2000/53/EG ergeben hatten, standardisiert zu folgen. Die Eintragungen im IMDS geben Auskunft über die werkstoffliche Gesamtzusammensetzung eines Bauteils. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Eintragung.
Die SCIP (Substances of Concern In Products) schuldet ihre Entstehung in Teilen dem Versuch, eine Verzahnung zwischen Abfall- und Chemikalienrecht zu schaffen. Anlass hierfür bot der 2015 verabschiedete EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. In die Datenbank sind seit Januar 2021 verpflichtend Erzeugnisse zu melden, welche Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind (REACh-SVHC-Kandidatenliste). Das heißt, Unternehmen, die Erzeugnisse, welche mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines der „Kandidaten“ enthalten, herstellen, einführen oder liefern, sind zur Meldung verpflichtet.
Details zu den beiden Datenbanken sowie das Fazit des ZVO lesen Sie in BESSER LACKIEREN 4/2021.
Zum Netzwerken:
Zentralverband Oberflächentechnik e.V., Hilden, Birgit Spickermann, Tel. +49 2103 255-621, b.spickermann@zvo.org, www.zvo.org
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