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Auswirkungen von REACh

Ein aktueller Überblick zeigt, welche realen Auswirkungen REACh auf den Lackierprozess hat. Hintergrund ist, dass mit der fortschreitenden Umsetzung der europäischen Verordnung einige Veränderungen für die Lackierpraxis einhergehen. Wirken sich diese Stoffverbote womöglich auf die Qualität der Lackierung aus? Der Autor gibt einen Überblick zu praxisrelevanten Einschränkungen.

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REACh betrifft verschiedenste Bereiche der industriellen Lackierung. Grafik: Redaktion

Die Abkürzung REACh steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.

In Ausgabe 5/2021 von BESSER LACKIEREN ist eine Übersicht von REACh-Auswirkungen veröffentlicht. Der Experte Thomas May von der May-lenstein Beratung UGS hat diese erstellt und hilft damit bei der Abgrenzung zu nicht-REACh-relevanten Themen.

Bedingt durch das strenge Gebot, krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe zu ersetzen, konnten Qualitätseinbußen bei der Verarbeitung von chromatfreien Vorbehandlungen beobachtet werden. Mit der Auflage, reproduktionstoxische Stoffe nur bis zu einem gewissen Expositionsgrenzwert einzusetzen, wurden die Lösemittel für Spritzlacke nahezu vollständig umgestellt. Einige Produkte sind im Zuge von REACh mangels erfolgter oder ausreichender Registrierung (beispielsweise nur als Zwischenprodukt) verboten worden. Auch in Folge des Brexits sind Stoffverbote entstanden, da keine Registrierung auf einen Akteur innerhalb der EU erfolgt ist.

Die vollständige Übersicht lesen Sie in BESSER LACKIEREN 5/2021.

Zum Netzwerken:

May-lenstein UGS-Beratung, Bremen, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com

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