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In Energieeffizienz investieren, um zu sparen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nach aktueller Richtlinie die Frist für die Beantragung von Fördermitteln bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss für technische Maßnahmen, die u.a. zu einem energieeffizienteren Betrieb von Lackieranlagen führen. Ziel der Maßnahmen ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Jede eingesparte Tonne CO2 wird mit bis zu 900 Euro gefördert.

Bei der Modernisierung einer Anlage ist der Fokus auf den Energieverbrauch entscheidend wichtig. Eine geeignete Maßnahme ist, die Systemsteuerung zu optimieren, um die Anlage nach tatsächlichem Bedarf zu nutzen.
Bei der Modernisierung einer Anlage ist der Fokus auf den Energieverbrauch entscheidend wichtig. Eine geeignete Maßnahme ist, die Systemsteuerung zu optimieren, um die Anlage nach tatsächlichem Bedarf zu nutzen. Foto: Lackieranlagen-Technik

Die effektivste Möglichkeit zur Kostenminderung sei es, vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen, so Dieter Quast von Lackieranlagen-Technik. Der unabhängige Berater sagt, Anlagenbetreiber sollten nach dem Grundsatz handeln: „Investieren, um zu sparen“. Eine geeignete Maßnahme sei es, die Systemsteuerung zu optimieren, um die Anlage nach tatsächlichem Bedarf zu nutzen. Es mache zudem Sinn, geförderte Einzelmaßnahmen durchzuführen. Eine maximale Förderung gibt es mit einem neuen, energieeffizienten Zu-/Abluft-Aggregat inklusive Wärmerückgewinnung. Hierbei lassen sich über 65% Energie einsparen. Die Förderung von bis zu 40% amortisiert sich im Durchschnitt nach 3 bis 3,5 Jahren. Komplett neue Lackier-/Trockenlagen werden ebenfalls gefördert – allerdings in geringerem Umfang.

Zeitlicher Spielraum für geplante Projekte

Durch die Verlängerung der Förderung haben Lackieranlagenbetreiber jetzt einen sehr guten zeitlichen Spielraum für geplante Projekte. Die konkrete Unterstützung für Anlagenbetreiber bei den Themen energetische Modernisierung und mögliche Fördermaßnahmen läuft folgendermaßen ab: Nach einem Erstkontakt mit Dieter Quast erhalten Interessenten innerhalb von 14 Tagen Vorschläge mit Angeboten und die Berechnung von Fördermitteln sowie der Amortisation. Im Anschluss an die Freigabe erfolgen die Erstellung des Energiesparkonzepts und die Antragstellung. Sofern der Fördermittelbescheid bis zum 30. Juni 2024 vorliegt – wie das BAFA jetzt bekannt gegeben hat – kann die Maßnahme danach innerhalb von 24 Monaten realisiert werden.

Die Lackierung zählt zu den besonders energieintensiven Produktionsprozessen. Um den Lackierbetrieb trotz der angespannten Energieversorgungslage weiterhin sicher zu stellen, suchen die Unternehmen neue Wege wie die Nutzung alternativer Energiequellen. In Ausgabe 13/2022 hat BESSER LACKIEREN Lösungen beschrieben, die industrielle Lackierbetriebe, Berater und Anbieter von Lackiertechnik parat haben, um unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und die steigenden Energiekosten in den Griff zu bekommen.

Zum Netzwerken:

Lackieranlagen-Technik, Mölln, Dieter Quast, Tel. +49 170 4188484, info@lackieranlagen-technik.com, www.lackieranlagen-technik.com

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