Die Normen-Former
Das Verfahren ist selbstverständlich genormt. Grundlegend kann jeder Bürger eine Norm beantragen. DIN prüft anschließend, ob tatsächlich Bedarf besteht. Fehlen Normen, beispielsweise bei neu entwickelten Prozessen, ist zunächst eine Arbeitsgruppe zu gründen. Im nächsten Schritt lädt DIN Interessensgruppen zur Mitarbeit ein, denn die Normen sollen von denjenigen entwickelt werden, die sie später anwenden. Um die Organisation und die Normformulierung kümmern sich dabei DIN-Mitarbeiter wie Bernd Reinmüller. Er ist bereits seit 1989 am Institut und betreut dort unter anderem als Projektmanager etliche Gremien im Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen. Dieser vertritt die deutschen Interessen auf europäischer Ebene bei CEN und auf internationaler Ebene bei ISO. Auch hier ist Reinmüller Sekretär mehrerer Arbeitsgruppen. Bei der Normfindung achtet er unter anderem auf die ausgewogene Verteilung von Interessensgruppen auf die Arbeitskreise. In diesen Gremien finden Diskussionen und Evaluierungen statt, die das betrachtete Thema bewerten, die Schwerpunkte festlegen und letztlich einen Vorschlag zu neuen Normen erarbeiten. „Jede Normung ist letztlich Konsensfindung“, so Reinmüller.
Kurzbezeichnung | Gültigkeitsbereich |
DIN | Nationale Norm |
DIN SPEC | Ergebnis der schnellen, nicht konsensbasierten Standardisierung |
DIN EN | Europaweite Übernahme einer internationalen Norm |
DIN ISO | Übernahme einer internationalen Norm in Deutschland |
DIN EN ISO | Europäische und Deutsche Übernahme einer internationalen Norm |
Normentwurf
Nachdem in den Gruppen ein Normentwurf entstanden ist, geht dieser zurück an den Ursprung – die Öffentlichkeit. Über eine offizielle Einspruchsfrist von zwei bzw. vier Monaten wird der Entwurf auf der Seite von DIN zugänglich gemacht (www.din.de/go/entwuerfe). Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und über die Kommentarfunktion sachdienliche Anmerkungen einzureichen. So kann jeder im öffentlichen Einspruchsverfahren an der Normentstehung mitwirken. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bietet dies eine Plattform zur aktiven Beteiligung am Normverfahren. Anmerkungen und Einsprüche werden nach Ablauf der Frist geprüft, bewertet und soweit nötig in die Norm eingearbeitet.
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Nach dieser Phase der Überarbeitung und Optimierung schließt sich die Veröffentlichung der neuen Norm an. Vom Antrag bis zur fertigen Norm vergehen maximal drei Jahre. In besonders eiligen Fällen kommen Schnellverfahren zum Tragen, die zwischen zwei und zwölf Monate dauern. Daraus entsteht allerdings nicht direkt eine DIN-Norm sondern eine vorläufige DIN-SPEC. Zudem werden bestehende Normen kontinuierlich überprüft. Grundlage hierfür können einerseits Neuentwicklungen in bestehenden Geschäftsfeldern, andererseits turnusmäßige Überprüfungen gültiger Normen im Fünf-Jahresrhythmus sein. Sollten Normen gar keine Verwendung mehr finden, ist es auch möglich Normen zurückzuziehen.
Prüfnormen
Und welche Rolle spielt der Gesetzgeber bei der Normgebung? Grundlegend keine. Aber er bezieht sich bei einzuhaltenden Grenzwerten auf vorhandene Prüfnormen. In seltenen Fällen ist es jedoch möglich, dass der Gesetzgeber indirekt die Normierung beeinflusst. So auch vor längerer Zeit in der Lackiertechnik. Damals erfolgte die Festlegung von VOC-Grenzwerten, die aus Lackschichten entweichen dürfen – allerdings existierten dazu noch kein Prüfverfahren und keine Norm. Diesem Missstand hat sich das DIN angenommen. In Gremien konnte ein geeignetes Messverfahren mit entsprechender Norm entwickelt werden. Zur Prüfnormentwicklung kommen – genormte – Ringversuche zum Tragen. Über die Arbeitsgremien werden die Verfahren in Firmen und Instituten überprüft. Daraus entstehen einheitliche Messabläufe, die eine verlässlich gleiche Produktqualität widerspiegeln.
In den weiteren Serienteilen berichtet BESSER LACKIEREN über neue Normen aus dem Oberflächentechnik. Darunter: Automobillackierung, Elektrotauchlacke und Pulverlacke.
Zum Netzwerken:
DIN – Normenausschuss Beschichtungsstoffe und Beschichtungen (NAB), Berlin, Bernd Reinmüller, Tel. +49 302601-2447, bernd.reinmueller@din.de, www.din.de
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