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REACH: Tipps zum kostengünstigen Registrieren

Am 31. Mai endet die dritte Registrierungsfrist unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH. Bis dahin müssen Stoffe mit einem Herstellungs- beziehungsweise Importvolumen zwischen 1 und 100 Tonnen jährlich bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. "Unregistrierte" Stoffe dürfen dann ab dem 1. Juni 2018 nicht mehr vermarktet werden.

Die Übergangsphase kann durch Vorratsbildung abgefedert werden. Foto: Redaktion -

„Stoffhersteller und Importeure dürfen ab Juni 2018 nur noch registrierte Stoffe oder Zwischenprodukte in Verkehr bringen. Die Registrierung ist mit Aufwand und Kosten verbunden – für Stoffe mit 1 bis 10 t/a Volumen im Schnitt 20.000 Euro, für Stoffe mit 10 bis 100 t/a Volumen in etwa doppelt so viel“, erklärt Umweltberater Thomas May von der May-lenstein UGS in Wuppertal. Insbesondere Hersteller von Additiven überlegen, ob alle Antiabsetzmittel, Antikratermittel, Verlaufshilfsmittel usw. diesen Aufwand lohnen. Falls nicht alle bisherigen Stoffe registriert werden sollten, müssen die Lackhersteller teilweise umformulieren. „Natürlich werden sie bestrebt sein, dies ohne Qualitätseinbußen zu bewerkstelligen. Ob Lackierbetriebe direkt betroffen sein werden, hängt davon ab, als wie wesentlich die Veränderung bewertet wird und ob ggf. neue Freigabeprüfungen angemessen sein können“, so der Lackexperte. Er verweist darauf, dass Lackierbetriebe sich bis 31. Mai noch mit Vorräten eindecken können, die Inhaltsstoffe enthalten, die danach möglicherweise nicht mehr verfügbar sind. „Eingekaufte Produkte dürfen auch danach verarbeitet werden“, erklärt der Umweltberater.

Hilfe für KMU

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt jetzt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Registrierung, weil einige Lieferanten manche Stoffe aus Kostengründen nicht registrieren und sie aus dem Sortiment streichen wollen. Damit könnten nach dem 31. Mai 2018 relevante Stoffe nicht mehr auf dem Markt zur Verfügung stehen. May erwartet jedoch nicht, dass ganze Rohstoffklassen wegfallen: „Ich rechne aber in jedem Fall mit einer Portfolio-Bereinigung mit geringerer Anzahl von Stoffen/Produkten für bestimmte Zwecke. Es wird aber voraussichtlich nicht so hart kommen wie bei Bioziden, wo die Anzahl der verfügbaren Stoffe drastisch zurückgeht.“

Im Niedrigtonnagebereich kann für einige Stoffe die Wertschöpfung nicht ausreichen, um die Registierungskosten zu decken. Diese lassen sich jedoch verringern. Deshalb hat der REACH-CLP-Biozid Helpdesk Tipps zusammengestellt, damit Unternehmen kostengünstig und effizient registrieren können:

1. Möglichkeiten zum Verzicht auf Daten nutzen

Es müssen nicht alle Endpunkte im Registrierungsdossier durch neue Studien abgedeckt werden. Zu sehr vielen Stoffen liegen bereits umfangreiche, frei zugängliche Literaturdaten vor, die sich nutzen lassen. Wenn diese ein einheitliches Bild zu einem Endpunkt liefern, ist eine Studie nicht erforderlich.

2. Informationen strukturähnlicher Stoffe nutzen

Häufig liegen keine Daten zum registrierenden Stoff vor. Allerdings gibt es sie für Stoffe, die von der chemischen Struktur sehr ähnlich sind. Auf diese Daten darf mit entsprechender Begründung zurückgegriffen werden.

3. Möglichkeiten des Anhangs III nutzen

Für Stoffe zwischen 1 bis 10 Tonnen müssen nur die physikalisch-chemischen Daten eingereicht werden, wenn der Stoff bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese Bedingungen sind von den Kriterien im Anhang III der REACH-Verordnung abgeleitet.

Für nicht eingestufte Stoffe, bei denen keine Hinweise vorliegen, dass sie möglicherweise CMR-, PBT – und vPvB-Eigenschaften haben, lässt sich der Datensatz um die (öko)toxikologischen Datensätze reduzieren.

4. Mit den federführenden Registranten verhandeln

Die Kostenteilung darf nicht zu Lasten einer Partei erfolgen. Es muss nur für Daten bezahlt werden, die auch tatsächlich benötigt werden.

5. Notfalls einen Datasharing-Dispute starten

Wenn die Kosten als zu hoch erscheinen, der federführende Registrant keine Verhandlungsbereitschaft zeigt oder sich nicht meldet, kann ein Datasharing-Dispute begonnen werden. Der Dispute ist kostenfrei und online einzureichen.

6. IUCLID-CLOUD Service der ECHA nutzen

Wer nur wenige Stoffe registrieren will, greift auf die IUCLID-Cloud der ECHA zurück. Dabei können die Daten direkt in ein Web-Formular in der Cloud eingegeben werden.

7. Auf Lösungen der Directors Contact Group zurückgreifen

Vertreter von Industrie, Kommission und ECHA haben für bestimmte Problemfälle bei der Registrierung Lösungsvorschläge erarbeitet. Wenn beispielsweise aufgrund von fehlenden Laborkapazitäten erforderliche Standardstudien vor dem Registrierungstermin nicht mehr abgeschlossen werden können, kann dies bei der ECHA gemeldet werden. Die ECHA berücksichtigt diesen Umstand bei der Vollständigkeitsprüfung des Dossiers. Zu den weiteren Sonderfällen gehört der plötzliche Ausfall des federführenden Registranten. Wenn ein Mitgliedsregistrant diese Rolle kurzfristig übernehmen muss und kein vollständiges Dossier einreichen kann, sollte er das der ECHA melden.

Grundsätzlich können Stoffe künftig auch nachträglich registriert werden. Lediglich die Vorregistrierung, die zu einer vorläufigen Legalisierung von Stoffen geführt hat, ist seit Juni 2017 nicht mehr möglich.

Empfehlung für Lackierbetriebe

Prüfen, ob die eventuelle Übergangsphase, also die praktische Erprobung umformulierter Rezepte, durch Vorratsbildung erprobter Gemische abgefedert werden kann.

Zum Netzwerken:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, Jörg Feldmann, Tel. +49 231 9071-2330, presse@baua.bund.de, www.baua.de;

May-lenstein UGS-Beratung, Wuppertal, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com

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