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Nanogate: Schutzschirm-Verfahren gestartet

Der Vorstand der Nanogate SE, einem weltweit führenden Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, sowie die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate PD Systems GmbH, Nanogate Neunkirchen GmbH, Nanogate Kierspe GmbH und Nanogate NRW GmbH haben jeweils beim Amtsgericht Saarbrücken ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung (nach §270 b lnsO) beantragt. Die übrigen deutschen Standorte in Schwäbisch Gmünd und in Böblingen sowie die internationalen Tochtergesellschaften in der Slowakei, den Niederlanden und in den USA sind davon nicht betroffen.

Nanogate strebt eine Sanierung in Eigenverwaltung an

Nanogate strebt eine Sanierung in Eigenverwaltung an -

Das Management wird jetzt gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Matthias Bayer und Rechtsanwalt Franz Abel (beide Kanzlei Abel und Kollegen) die Restrukturierungsmaßnahmen erarbeiten. Hierbei werden die Mitarbeiter, Betriebsräte, Banken, Kunden und alle Gläubiger umfassend einbezogen. In der Eigenverwaltung bleiben der Vorstand bzw. die Geschäftsführungen voll handlungsfähig. Ihnen zur Seite steht Rechtsanwalt Günther Staab (Kanzlei Staab und Kollegen), der vom Amtsgericht Saarbrücken gruppenweit als (vorläufiger) Sachwalter bestellt wurde. “Das gewählte Verfahren ermöglicht es Nanogate, im Rahmen der Eigenverwaltung innerhalb der nächsten drei Monate einen tragfähigen Plan für den Erhalt und die Restrukturierung der betroffenen Standorte zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, möglichst viele der konzernweit fast 1.800 Arbeitsplätze zu erhalten sowie das Unternehmen insgesamt langfristig profitabel auszurichten. Das Geschäftsmodell ist im Wesentlichen nachhaltig und umfasst unterschiedliche Zielmärkte”, so der Generalbevollmächtigte Matthias Bayer. “Allerdings ist es angesichts des erheblichen Automotive-Anteils kurzfristig anfällig für konjunkturelle Auswirkungen, vor allem durch Corona”, ergänzt Franz Abel als weiterer Generalbevollmächtigter.  “Für das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung hat sich Nanogate entschieden, weil damit die Voraussetzungen für eine zügige und nachhaltige Restrukturierung des Geschäfts in einem schwierigen Marktumfeld geschaffen werden können. Der Betrieb wird in vollem Umfang fortgeführt und wir setzen uns dafür ein, dass Kunden und Geschäftspartner weiterhin die gewohnte Liefertreue und hohe Qualität der Produkte erfahren. Nanogate ist für die Anforderungen unserer Zielmärkte gut positioniert und hat namhafte Kunden in zukunftsträchtigen Geschäftszweigen”, so der Vorstandsvorsitzende Martin Hendricks.

Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind zunächst über das lnsolvenzgeld bis Ende August 2020 gesichert. Die Zulassung zum Schutzschirmverfahren ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmen von der Insolvenz bedroht, aber noch nicht zahlungsunfähig ist und das Unternehmen saniert werden kann.

 Zum Netzwerken:

Nanogate SE, Göttelborn, Christian Dose, Tel. +49 69 2475 689 491, ir@nanogate.com, www.nanogate.com

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