Eisenmann ATLAS

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Mit Laser sicher entlacken

Das Entlacken mit Lasern bietet viele Vorteile, ist jedoch für den Anwender mit einigen Gefahren verbunden. Ein Informationsblatt von der DGUV gibt Hinweise für den sicheren Umgang.

Ein Laserstrahl reinigt ein Bauteil.
Laserreinigung an einem stark strukturierten Bauteil mit erkennbarer reflektierter Strahlung. Foto: CleanLaser

Um Lacke, Korrosionsschichten oder Prozessrückstände von beschichteten Bauteilen zu entfernen, kommt zunehmend die Laserstrahlung zum Einsatz. Das Verfahren besitzt den Vorteil, dass die Reinigung oder die Entlackung – bei der entsprechenden Einstellung – schonend und ohne Beschädigung des Untergrunds erfolgt. Für den Werker jedoch ist es mit besonderen Gefährdungen verbunden. So können die Strahlen beispielsweise Augen und Haut schädigen und brennbare Stoffe entzünden. Aus diesem Grund sollten Anwender beim Einsatz von Laserstrahlen entsprechende Schutzmaßnahmen einhalten.

Augen vor Blendung schützen

Dazu zählt auf jeden Fall das Tragen einer Laserschutzbrille. Weiterhin sollte man das Lasergerät nicht in Augenhöhe betreiben, auf gar keinen Fall in den Laserstrahl blicken, ihn auf einen Spiegel richten oder in den Strahlengang fassen. Um Kollegen vor Beeinträchtigung und Blendung zu schützen, empfiehlt es sich, den Arbeitsbereich durch eine Raumabtrennung abzugrenzen oder Laserschutzwände installieren. Eine weitere Schutzmaßnahme ist eine Warnlampe, die auf den Einsatz des Lasers hinweist.

Weitere Gefährdungen können durch die Stoffe entstehen, die aus den Beschichtungsmaterialien freigesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Bleimenninge, Zinkbeschichtungen und die Stoffe, die durch das Verfahren aus den Lackschichten ausgasen. Deshalb sollten die Arbeitsplätze mit einer effizienten Absaugung ausgestattet sein.

Für den sicheren Umgang mit handgeführten Lasersystemen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kürzlich das Informationsblatt „FBHM-139: Strahlarbeiten – Reinigen und Entschichten mit Laserstrahlung“ herausgegeben. Es kann auch als Handlungshilfe für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung dienen und ist unter https://publikationen.dguv.de kostenlos zum Download erhältlich.

Zum Netzwerken:

www.bghm.de

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