Die Gefahren auf die Spitze gestellt

Die bekannten orangefarbenen Warnhinweise auf Lackgebinden, Spraydosen und anderen Verpackungen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch neue Gefahrensymbole gemäß der CLP-Verordnung der Europäischen Union ersetzt.

Die Tabelle zeigt einige Beispiele für die Veränderungen zwischen dem alten europäischen und dem neuen weltweit harmonisierten Klassifikationssystem. Quelle: CEPE -

Mit dieser Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung übernimmt die Europäische Union das von der UNO eingeführte System einer harmonisierten Klassifikation und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS). Das alte europäische System der orangefarbenen Symbole wird damit durch einen weltweiten Standard abgelöst. Für chemische Stoffe werden die neuen Zeichen bereits seit 1. Dezember 2010 angewandt. Für Lacke und Farben, die zu den Stoffgemischen oder Zubereitungen zählen, werden die neuen Gefahrensymbole erst ab dem 1. Juni 2015 verpflichtend. Allerdings können Hersteller auch jetzt schon die neuen Symbole verwenden.Die Quadrate werden bis Ende Mai 2017 endgültig vom europäischen Markt verschwunden sein; bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Lacke und Farben mit der alten Kennzeichnung noch verkauft werden.

Die orangefarbenen, quadratischen Symbole werden in Zukunft durch rot-umrandete, weiße, auf der Spitze stehende Rauten ersetzt. Viele der neuen Piktogramme ähneln den alten und haben auch dieselbe Bedeutung. So wird beispielsweise das Gefahrenkennzeichen „umweltgefährlich“ nach wie vor mit einem abgestorbenen Baum und einem toten Fisch illustriert. Allerdings werden auch einige völlig neue Piktogramme eingeführt, um besondere Gefahren zu bezeichnen. Neu ist außerdem, dass die Piktogramme mit einem Signalwort ergänzt werden: „Gefahr“ bezeichnet dabei eine höhere Gefahrenstufen als „Achtung“. Diese Begriffe ersetzen die alten Gefahrenhinweise wie „giftig“ oder „gesundheitsschädlich“. Die alten Risikosätze und Sicherheitshinweise werden durch Gefahrenhinweise bzw. Vorsorgehinweise ersetzt. Die Kennzeichen auf den Gebinden und in den Sicherheitsdatenblättern werden in Zukunft also anders aussehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Zusammensetzung des Produktes verändert wurde oder die Produkte nun bedenklichere Inhaltsstoffe enthalten. Allerdings gibt es Unterschiede in den Klassifikationskriterien zwischen dem alten europäischen und dem neuen weltweit gültigen System. Da die Einstufungsanforderungen strenger geworden sind und die Grenzwerte abgesenkt wurden, werden mehr Stoffe und Gemische als „gefährlich“ einzustufen sein, als dies im alten Einstufungssystem der Fall war. Dies liegt allerdings ausschließlich an der neuen, veränderten Methode zur Beschreibung der Gefahren und nicht an gefährlicheren Stoffeigenschaften.

Verband der deutschen Lack-und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL), Frankfurt am Main, Michael Bross, Tel. +49 69 2556-1707, bross@vci.de, www.lackindustrie.de

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