BVT-Merkblatt überarbeitet

Aktuell wurde das BVT-Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken im Bereich der Emissionsgrenzwerte überarbeitet. Die strengeren Anforderungen gelten für Neuanlagen und wesentlich geänderte Anlagen unverzüglich, für bestehende Anlagen ab Mitte 2024.

Thomas May gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen für Emissionsgrenzwerte. Foto: May-lenstein UGS-Beratung

Thomas May gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen für Emissionsgrenzwerte. Foto: May-lenstein UGS-Beratung

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Für Lackieranlagen mit mehr als 200 t/a Lösemittelverbrauch sind seit 2007 in der gesamten Europäischen Union die Vorgaben des BVT-Merkblatts (Merkblatt über beste verfügbare Techniken; Reference document on Best available techniques – BREF) zu berücksichtigen. Dieses formuliert keine expliziten Emissionsgrenzwerte, enthält aber Hinweise für die Genehmigungsbehörden, welche Emissionsniveaus bei Anwendung des Standes der Technik typischerweise erreicht werden (BAT-AEL: best available techniques associated emission level). Dieses BVT-Merkblatt wurde von 2016 bis 2019 vollständig überarbeitet.

Mit Abschluss der ersten Überarbeitung des BVT-Merkblatts für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln wird dieser Grenzwert in Deutschland erstmals seit fast 30 Jahren angepasst. Mit einer entsprechenden Anpassung der 31. BImSchV ist – wie schon 2013 nach Veröffentlichung des ersten BVT-Merkblatts – zu rechnen. Innerhalb der Europäischen Union endet damit ein jahrzehntelanger Streit über die Umsetzung von BVT-Anforderungen. Insbesondere in Süd- und Westeuropa hatten sich etliche Fahrzeughersteller bisher lediglich zur Umsetzung der wesentlich schwächeren Mindestanforderungen der europäischen Lösemittel-Richtlinie verpflichtet gefühlt.

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May-lenstein UGS-Beratung, Wuppertal, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com

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