Brandschutz in Lackierereien
Zur Betriebserlaubnis für eine Lackieranlage gehört ein Brandschutzkonzept und der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die darin beschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. „Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Mitarbeiter z.B. durch eine mit einem Keil fixierte Tür zur Lackierkabine das Brandschutzkonzept unterlaufen“, erklärt Bernd Manning, Technischer Risikoberater bei der VdS Schadenverhütung GmbH.
Auch Um- oder Ausbauten oder Veränderungen an der Lackiertechnik können Auswirkungen auf den Brandschutz haben. In einem Fall war geplant, eine bestehende Lackiererei an den Nachfolger zu übergeben. Als dieser im Zuge der Übernahme eine Erweiterung plante, stellte sich heraus, dass aufgrund von baulichen und anlagentechnischen Veränderungen, die der Betrieb im Laufe der Jahre vorgenommen hatte, die Nutzungsgenehmigung mittlerweile erloschen war.
Lackierbetriebe sind daher gut beraten, ihr Unternehmen regelmäßig überprüfen zu lassen. Sie können dafür einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen – etwa im VdS-Bildungszentrum – oder mit einem externen Brandschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Dessen Aufgabe besteht darin, regelmäßig zu überprüfen, ob der Lackierbetrieb baurechtliche und versicherungstechnische Vorgaben des Brandschutzes einhält.
Der externe Berater kommt in Abhängigkeit der vertraglichen Vereinbarung ein- bis zweimal pro Jahr in den Betrieb und überprüft, ob die Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden. Außerdem steht er beratend zur Seite, wenn es um bauliche Maßnahmen oder Veränderungen an der Anlagentechnik geht. „Wir agieren häufig auch als Vermittler, um Missverständnisse zwischen Lackierbetrieb und Bauamt oder Versicherung zu vermeiden“, berichtet Bernd Manning abschließend.
Zum Netzwerken:
VdS Schadenverhütung GmbH, Köln, Bernd Manning, Mobil: +49 173 8894350, bsbplus@vds.de, www.vds.de
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