Aktuelle Zahlen zu Industrieemissionen
Die Erhebung kommt auf eine Gesamtzahl von Anlagen gemäß Kapitel V der Richtlinie 2010/75/EU – also Anlagen, in denen organische Lösungsmittel eingesetzt werden – von 5447 (2018). Anlagen, die die Anforderungen eines Reduzierungsplans erfüllen, gibt es demnach 1183. Bei insgesamt 36 Anlagen konnte der Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass die Einhaltung der Grenzwerte für diffuse Emissionen bei einer einzelnen Anlage oder die Einhaltung emissionsvermeidender Anforderungen technisch und wirtschaftlich nicht machbar ist. So konnte die jeweilige Behörde trotzdem eine Genehmigung aussprechen unter der Voraussetzung, dass die Einhaltung emissionsvermeidender Anforderungen technisch und wirtschaftlich nicht machbar ist und der Betreiber die besten verfügbaren Techniken verwendet. Der von Ökopol erstellte Abschlussbericht ist vom BMU offiziell noch nicht abgenommen, soll dann aber im 1. Quartal 2020 vom Umweltbundesamt als UBA-TEXTE-Band veröffentlicht werden. Zur Vorbereitung der den Zahlen zugrunde liegenden Informationserhebung hat Ökopol eine Liste aller Firmen zusammengestellt, die in den Bundesländern gemäß Industrieemissionsrichtlinie genehmigt waren. Als Basis dienten hier Informationen, die die Bundesländer dem BMU 2013 für die EU-Berichterstattung zur Verfügung gestellt hatten, sowie die IED (Industry Emission Directive)-Anlagenlisten der Bundesländer.
Zum Netzwerken:
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Dr. Wolfgang Dubbert, Tel. +49 340 2103-3261 wolfgang.dubbert@uba.de, www.umweltbundesamt.de
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