31. BImSchV einhalten und nutzen
Die Novellierung der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verlangt von genehmigungspflichtigen Lackieranlagen strengere Prüfpflichten zur Kontrolle der Lösemittelbilanz. Neben diesen neuen Regelungen fokussiert sich die Verordnung auf die Reduzierung der VOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen). Diese Reduktion ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
Zu den Maßnahmen gehören die Einführung von Einschichtsystemen, die es ermöglichen, den Lackierprozess in einem einzigen Arbeitsgang abzuschließen. Dies reduziert sowohl den Einsatz von Lacken als auch die Menge an Lösemitteln. Eine gezielte Prozesssteuerung hilft außerdem, Überbeschichtungen zu vermeiden und so unnötige Emissionen zu verringern.
Effizienzsteigerungen im Lackierprozess
Ein hoher Lack-Auftragswirkungsgrad (AWG) ist ein weiterer Schlüssel zur Senkung der Emissionen. Verdichtete Warenträgerbelegungen und der Einsatz automatisierter Spritzsysteme verbessern den AWG, während der Wechsel zu lösemittelreduzierten Lacken weitere Einsparpotenziale eröffnet. Betriebe, die diese Technologien implementieren, müssen jedoch ihre Anlagentechnik anpassen, da die Verarbeitung lösemittelarmer Lacke andere Voraussetzungen erfordert.
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- Wie sich Betriebe auf die neuen Grenzwerte einstellen können
- Welche Prozessoptimierungen die Emissionswerte signifikant senken
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Zum Netzwerken:
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, Stuttgart, Dr. Michael Hilt, Tel. +49 711 970 3820, michael.hilt@ipa.fraunhofer.de;
Metin Kuyucu, Tel. +49 711 970 3709, metin.kuyucu@ipa.fraunhofer.de, www.ipa.fraunhofer.de/beschichtung
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