Eisenmann ATLAS

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Industrielle Lackierbetriebe nun berechtigt für EU-Beihilfe

Die EU-Kommission hat kürzlich den Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Anhang der neuen EU-Beihilfeleitlinien einbezogen. Damit sind Unternehmen aus diesen Wirtschaftsbereichen nun für Energiebeihilfen berechtigt. Dies teilte der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) jetzt mit.

Symbolfoto mit Strommast und Eurostück
Die Stromintensität der Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ ist nun nachgewiesen. Foto: ZVO

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2021 die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen gebilligt. Diese gelten ab dem Zeitpunkt ihrer förmlichen Annahme im Januar 2022. Damit wurde das bestehende System, das seit 2014 in Kraft ist, novelliert. Mit den Leitlinien setzt die Europäische Kommission daher einen aktualisierten Rahmen für staatliche Beihilfen in Form von Förderungszahlungen sowie auch Vergünstigungen, die bestimmten Sektoren seitens Mitgliedstaaten gewährt werden können. In Deutschland betrifft dies beispielsweise die Umlagereduzierung im EEG.
Bislang war der Wirtschaftszweig 25.61 „Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung“ in den Leitlinien nicht explizit als gefährdeter und damit förderberechtigter Sektor genannt. Dadurch waren Unternehmen aus diesem Bereich bisher nicht automatisch in bestehende Erleichterungen bei der EEG-Umlage einbezogen. Nur vereinzelt konnte bei Erreichen bestimmter Kriterien durch die sogenannte Härtefallregelung von einer Umlagereduzierung profitiert werden. Damit sich die gesamte Branche zukünftig für Energiebeihilfen qualifiziert, hat sich der ZVO bereits seit Herbst 2020 gegenüber der Europäischen Kommission für die Einbeziehung des Sektors im Anhang der Leitlinien eingesetzt.
Durch den Einsatz des ZVO und seiner Mitgliedsunternehmen konnte sichergestellt werden, dass die Branche aufgrund der hohen Strom- und Handelsintensität in den neuen Leitlinien als „sector at significant risk“ und damit als förderberechtigt eingestuft wurde. Somit ist der Rahmen gesetzt, dass in den nächsten Jahren die gesamte Branche in Deutschland von Entlastungen bei der EEG-Umlage profitieren könnte. Der Verband wird 2022 daher auf eine rasche Umsetzung auf nationaler Ebene drängen und diese eng begleiten. Mit Blick auf die von der neuen Bundesregierung angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 – ebenfalls eine vom ZVO seit vielen Jahren erhobene Forderung an die Politik – ist durch die Einbeziehung des Sektors in die EU-Beihilfeleitlinien zudem gesichert, dass auch bei möglichen anderen bzw. neuen Abgaben auf den Stromverbrauch, mit denen energie- und umweltpolitische Ziele finanziert werden, branchenspezifische Vergünstigungen bzw. Förderungen möglich sind.

Zum Netzwerken:

ZVO e.V., Hilden, Birgit Spickermann, Tel. +49 2103 255621, b.spickermann@zvo.org, www.zvo.org

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