Fördermittel für Klimaneutralität
Aktuell können Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse und Kredite für Maßnahmen zur „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragen. Das Programm umfasst fünf Module und unterstützt Industrielackierbetriebe beispielsweise dabei, die Transformation zur Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen (Modul 5). Die Fördersumme für Transformationskonzepte beträgt max. 80.000 Euro. Die Basis für eine Förderung bilden u.a. die Energiedaten des Lackierbetriebs und eine Klimabilanz, die angibt, wo welches Treibhausgas emittiert wird. „Hier ist die Gliederung des Greenhouse Gas Protocols, des Treibhausgas-Protokolls (THG), sehr hilfreich“, führt Dr. Wacker weiter aus. Das THG teilt die Emissionen in drei Bereiche: Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen eines Unternehmens am Standort, Scope 2 beinhaltet die indirekten Emissionen aus Strom und Gas, die Industrielackierbetriebe bei Versorgern einkaufen. Bei Scope 3 geht es um die indirekten Emissionen in der Lieferkette. Dieser Punkt kann für Lohnbeschichter in zweierlei Hinsicht wichtig sein – 1. wenn sie Werkstücke abholen und zurückbringen und 2. wenn sie Zulieferer für Industrieunternehmen sind, die ihre Emissionen in ihrer Lieferkette erfassen. Bei letzterem kann sich die Reduzierung der Treibhausgasemissionen schnell als Wettbewerbsvorteil entpuppen. Dr. Wacker empfiehlt abschließend: „Mit Blick auf die geplanten Klimaschutzpakete sollten sich Unternehmen jetzt auf den Weg machen, klimaneutral zu werden.“
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QUMsult GmbH, Freiburg, Dr. Thomas Wacker, Tel. +49 761 2928616, wacker@qumsult.de, www.qumsult.de
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