REACh: Herausforderungen und Pflichten für Beschichter
Zudem kann er aus seinen Erfahrungen in der stärker betroffenen Galvanik Anregungen für die Lackiertechnik geben. Grundlegend findet er allein schon die Herangehensweise von REACh problematisch, denn es handelt sich um eine abstrakte Chemikalienpolitik. Auch wenn sicherlich mit Sinn, wird die Praktikabilität teils vergessen. Es geht dabei ebenso um die erschwerte Anwendung der Hauptkomponenten. „In Bezug auf die organische Beschichtung betrifft dies bald auch Isocyanate. Diese Härter-Komponenten sind in quasi allen Standard-2K-Lacken enthalten“, erklärt Fleer. „Hier müssen demnächst beispielsweise Schulungen zur passenden Anwendung durchgeführt werden. In Bezug auf Pulverlacke muss man die Einordnung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend beachten. Dafür muss es Ersatz geben – ob dann dieselbe Endperformance erhalten werden kann, bleibt abzuwarten.“
Universale Auswirkungen
Betroffen sind alle Bereiche der Lackierung, von der Vorbehandlung bis hin zur Verpackung. Das macht den Arbeitsablauf in der Praxis deutlich komplexer. Man muss immer up to date sein und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass kommende Regelungen schnellstmöglich umzusetzen sind. Zudem gilt es, die mit REACh verbundenen Pflichten der Anwender zu beachten: „Mit REACh hat jetzt auch der Downstream-User Pflichten, namentlich die Rückmeldungspflicht für Endanwender. Jeder muss für seinen entsprechenden Fall prüfen, ob ein Lack für die geplante Anwendung freigegeben ist. Steht im Datenblatt z.B. elektrostatischer Auftrag, dann dürfte nichts gepinselt werden. Zudem muss der Lack für die industrielle Beschichtung freigegeben sein“, so Fleer.
Um weitere Auswirkungen auf die industrielle Beschichtung auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen, wäre es zudem sehr zu begrüßen, eine Interessenvertretung auf europäischer Ebene zu schaffen. „Im Galvanobereich gibt es etwas Derartiges bereits. Die organische Beschichtung hinkt etwas hinterher, da deren Anwendungen auch weniger betroffen waren. Mit Blick auf die Zukunft sind aber tiefergreifende Veränderungen zu erwarten – hier wäre ein Einsatz definitiv wünschenswert“, betont Fleer.
Zudem wäre ein praktikabler Überblick über relevante Substanzen wünschenswert. Aktuell gibt es zwar Stellen, an denen man sich informieren kann, zum Beispiel die ZVO-Seite, die Homepage der ECHA oder Informationen der IHK, diese sind für Nicht-Chemiker jedoch häufig nicht durchschaubar. Es wäre ein Ansatzpunkt für Lieferanten, hier transparent über kommende Herausforderungen zu berichten.
Wenn Sie wissen möchten, wie Michael Fleer die Einordnung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend bewertet und was er sich in Bezug auf REACh wünscht, dann hören Sie hier rein.
Zum Netzwerken:
Diebold Nixdorf System GmbH, Paderborn, Michael Fleer, Tel. +49 5251 693-6842, michael.fleer@dieboldnixdorf.com, www.dieboldnixdorf.com
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