REACh
Beschichter gaben an, aufgrund der durch REACh nötigen Veränderungen Aufträge verloren zu haben, bei manchen war eine vollständige Umstellung der Vorbehandlung nötig. Zudem gestaltet sich die Bekämpfung von Bakterien in Beckenkaskaden komplexer. Diesen negativen Folgen der Einführung der Europäischen Verordnung steht beispielsweise entgegen, dass lackierende Unternehmen nach eigenen Angaben den Umwelt- und Arbeitsschutz verbessert haben und aktuell bei geringerem VOC-Ausstoß bessere Lackierergebnisse erzielen. Ob positiv oder negativ – theoretisch sind alle Beschichtungsunternehmen von den Einschränkungen der Verordnung betroffen. 67% der Beschichter haben laut dem BESSER LACKIEREN Trendbarometer tatsächlich Auswirkungen auf ihren eigenen Lackierprozess in der Praxis bemerkt, 33% waren keiner Änderung unterworfen. REACh, kurz für Registration, Evaluation & Authorisation of Chemicals, soll als Europäische Verordnung das Chemikalienrecht europaweit zentralisieren und vereinfachen und den Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt im Fokus haben. Seit 2007 gilt die Verordnung. Für Lackierer gab es verschiedene relevante Kerndaten. Seit September 2017 gilt z.B. ein Cr-VI-Verbot in Konversionsschichten. Seitdem mussten alle Betriebe, die über keine Sondergenehmigung verfügen, auf eine chromfreie Vorbehandlung umgestellt haben. Dieser Teil der Verordnung hatte massiven Einfluss auf die Beschichtungsprozesse. Laut den Ergebnissen der aktuellen Umfrage hat mehr als die Hälfte der Beschichter die eingesetzten Vorbehandlungsmedien gewechselt. Zudem haben 14% der Unternehmen in eine neue Vorbehandlung investiert.
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In einem weiteren Schritt mussten bis Mai 2018 alle Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert sein, die in Mengen größer einer Tonne hergestellt, erzeugt oder importiert werden. Erfolgte keine Registrierung darf der entsprechende Stoff nicht mehr in der EU verarbeitet werden. Befürchtungen gingen teils davon aus, dass die verfügbaren Stoffe und Endprodukte –darunter auch Lacke – in ihrer Gesamtzahl abnehmen würde oder dringend benötigte Substanzen nicht mehr verfügbar sein könnten. Dies hat sich jedoch in der Praxis nur im geringen Maß bewahrheitet. Nur 5% der Beschichter gaben an, nach der Einführung von REACh auf ein kleineres Lackportfolio zurückzugreifen. Eine Umstellung der Lackmaterialien war jedoch bei knapp 40% der lackierenden Unternehmen nötig – weiter befeuert durch das seit Januar diesen Jahres gültige Verbot chromathaltiger Lacke.
Aber nicht nur der Beschichtungsprozess selbst ist von REACh betroffen, auch periphere Bereiche wie Verpackungsmaterialien fallen unter die Verordnung. Hierbei muss ebenfalls die Zusammensetzung bewertet werden – und dies auch bei wiederverwerteten Produkten. Deshalb haben etwa 10% der Unternehmen auch das eingesetzte Verpackungsmaterial umgestellt. REACh beinhaltet zudem die Pflicht des Anwenders u.a. anhand des Sicherheitsdatenblatts geeignete Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Chemikalien zu erarbeiten und umzusetzen. Dies hat bei knapp 30% der befragten Unternehmen zu komplexeren Arbeitsabläufen im Alltag geführt. Ist bei der Vielzahl der Änderungen die Qualität auf der Strecke geblieben? Nur 14% der Beschichter sind dieser Meinung. 86% geben an, dass ihre heutigen Lackierergebnisse besser oder mindestens gleichwertig zu denen vor REACh sind.
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