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Datenschutz

Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) in Kraft. Seitdem hat sie den Umgang mit personenbezogenen Daten verändert. Eine Zusammenfassung der Grundsätze der DSGVO ist im Kasten im Überblick dargestellt.

Die Grafik veranschaulicht die Umfrageergebnisse. Grafik: Redaktion -

Eine Auswirkung der Verordnung betrifft vor allem Lohnbeschichter, die häufig eine eigene Webseite betreiben. Denn vor der Veröffentlichung einer Aufnahme mit Personendarstellung muss grundsätzlich das Einverständnis der betreffenden Person eingeholt werden. Diese ist zudem dauerhaft zu archivieren. Einer der Befragten gab an, aus diesem Grund die Unternehmenswebsite komplett neu aufgebaut zu haben. Damit ist der Einflussbereich der DSGVO auf Produktionsbetriebe jedoch nicht beschränkt. Unternehmen müssen sich u. a. um die nachweisbare Verschlüsselung von Daten kümmern – Kundendaten und Personaldaten sind hierbei gleichermaßen betroffen.

 Grundsätze der DSGVO
  1. Rechtmäßigkeit: Daten auf rechtmäßige Weise und nachvollziehbar verarbeiten; Verarbeitung nur zulässig, wenn eine gesetzliche Erlaubnisnorm oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und sind nur für diese zu verwenden.
  3. Datenminimierung: Personenbezogene Daten sind zu beschränken.
  4. Richtigkeit: Die Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein.
  5. Speicherbegrenzung: Informationen so speichern, dass die Identifizierung von Personen nur so lange möglich ist, wie unbedingt erforderlich.
  6. Vertraulichkeit: Daten müssen auf eine Weise verarbeitet werden, dass die angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet ist.

Zudem müssen sie Verfahren entwickeln, mit denen die Datensicherheit überprüfbar ist. Betriebe, bei denen mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten zu tun haben, müssen einen Datenschutzbeauftragter benennen und diesen an die Landesbehörde melden. Eine nicht vollständige Zusammenfassung der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ist im untenstehenden Kasten dargestellt.

Datenschutz in der Praxis

Und in wieweit fühlen sich Beschichter betroffen? Laut BESSER LACKIEREN-Trendbarometer glaubt keiner der Befragten, dass die Verordnung das eigene Unternehmen nicht betrifft. Auch der Bekanntheitsgrad des Textes ist hoch, denn niemand gab an, noch nichts davon gehört zu haben. 26% vermeldeten, dass sie bislang noch keine Auswirkungen der DSGVO spüren. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass die Vorgaben bereits vor der Einführung galten.

Verantwortlichkeit
  • Datenminimierung und -sicherheit gewährleisten
  • Konkrete Maßnahmen hängen vom Stand der Technik und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken ab
  • Wichtige, nicht abschließende und vollständige Vorgaben:
  1. Pseudonymisierung, Verschlüsselung der Daten
  2. Sicherstellen, dass Systeme und Dienste geeignet sind
  3. Daten nach Zwischenfall rasch wiederherzustellen
  4. Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit

Positiv bewerten 16% der Beschichter die Verordnung, die ihrer Meinung nach nun klare Regeln vorgibt und somit eine Erleichterung im Betriebsalltag bewirkt. Im Gegenzug dazu sagen 21% der Trendbarometer-Teilnehmer, dass durch die neue DSGVO immer noch nicht richtig klar ist, was verboten und was erlaubt ist. Dabei ist es interessant zu vermerken, dass mehr Inhousebeschichter positiv eingestellt sind, während bei Lohnbeschichtern die gefühlte Unsicherheit stärker ausgeprägt zu sein scheint. Dies wirkt sich letztlich ebenfalls  auf die Bewertung des Einflusses der DSGVO auf den Betriebsablauf aus.

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37% der Beschichter geben an, dass dieser durch die Einführung der Verordnung komplizierter geworden ist – darunter mehrheitlich Lohnbeschichter.

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