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Lösemittel im Griff

Flüchtige organische Lösemittel sind in hohen Konzentrationen ungesund und schädlich für die Umwelt. Allerdings sind sie äußerst praktisch und daher in Lackierbetrieben nicht immer so einfach zu ersetzen. Das aktuelle Trendbarometer zeigt, wie Lackierbetriebe bezüglich der 31. BImschV, welche erst kürzlich novelliert wurde, aufgestellt sind.

Grafische Darstellung der im Text erwähnten Daten
Die Novelle der 31. BImschV fordert die unabhängigen Gutachten nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandsanlagen. Grafik: Redaktion

Mit gut 60% der Lackierbetrieben ist die Mehrheit der antwortenden Betriebe nicht genehmigungspflichtig nach der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschV). Das bedeutet, dass sie pro Jahr weniger als 15 t VOC (Volatile Organic Compounts) umsetzen. Unter die Grenze fallen die Betriebe entweder, weil sie Pulverlacke einsetzen, die von Haus aus lösemittelfrei sind, oder lösemittelarme bzw. Wasserlacke Verwendung finden.

Auch haben einige Lohnbeschichter einen geringeren Lösemittelverbrauch und kommen so um die Genehmigungspflicht herum. Wer genehmigungspflichtig ist, sieht sich seit der Novelle der 31. BImschV mit neuen Pflichten konfrontiert. Schon immer war es notwendig, bei solchen Anlagen im Zuge der Genehmigung eine Lösemittelbilanz vorzulegen.

„Um Rechtssicherheit für die Betreiber und außerdem Gleichbehandlung herzustellen, sind nun die Prüfung der Lösemittelbilanzen und die Feststellung ihrer Richtigkeit durch unabhängige Sachverständige bzw. zugelassene Überwachungsstellen erforderlich“, erklärte Dr. Johannes Schwan vom Umweltbundesamt bereits in Ausgabe 18/2023 von BESSER LACKIEREN in einem exklusiven Interview.

Bilanz erstellt

Die neue Vorgabe fordert die unabhängigen Gutachten nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandsanlagen. Das scheinen, zumindest nach Ergebnissen der aktuellen Umfrage, die meisten Lackierbetriebe auch umzusetzen. Bereits 71% geben an, eine unabhängige Bilanz erstellt zu haben, weitere 29% sind aktuell in der konkreten Planung. Von der Antwortmöglichkeit, noch keine konkrete Planung zu den neuen Bilanzen zu haben, machte kein Betrieb Gebrauch.

Konkrete Verschärfungen durch die 31. BImschV seien in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, erklärte Schwan in dem bereits genannten Interview. Zudem gelten die zugrunde liegenden Emissionswerte europaweit und damit auch für den Wettbewerb im Ausland gleichermaßen. Das hält Lackierbetriebe jedoch nicht auf, weiter an der Reduzierung von VOC-Emissionen zu arbeiten.

Mit Abstand am meisten genannt wird der Umstieg auf andere Lacksysteme, mal auf Wasserlacke oder auch auf VOC-arme High-solid Systeme. Andere Teilnehmer verweisen auf eine Reduzierung der Schichtdicken, um weniger lösemittelhaltige Lacke einzusetzen oder aber auf den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie einer thermischen Nachverbrennung. Ein Teilnehmer aus der Automobilindustrie gibt gar an, dass der Konzern plane, die Emissionen in den nächsten Jahren um ganze 50% zu reduzieren.

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