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Lackieren für die Deutsche Bahn

Wer sich einmal bei der Deutschen Bahn (DB) um einen Lackierauftrag beworben hat, wird wissen, dass dazu ein Qualitätsnachweis in Form einer DB Zulassung notwendig ist.

Matthias Bader -

“Diese Zulassung galt fünf Jahre, in denen keine weiteren Überprüfungen erfolgten”, berichtet Matthias Bader, Vorsitzender der Technischen Kommission bei der Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung (QIB). Es zeigte sich jedoch, dass in dieser Zeit manchmal Probleme auftraten, weil beispielsweise der Lohnbeschichter ein anderes als das in der Zulassung  vermerkte Lacksystem einsetzte. Vor diesem Hintergrund initiierten die DB Systemtechnik und die QIB eine Überarbeitung der DB-Richtlinie und diskutierten gemeinsam mit Lohnbeschichtern sowie Vertretern von DB Systemtechnik, Lackherstellern und dem Institut für Oberflächentechnik (IFO) die Problematik, die jeweiligen Standpunkte, die technischen Möglichkeiten und mögliche Lösungen. Durch Festlegung neuer Kriterien entwickelten die Beteiligten eine Klassifizierung, die sich an Einsatzbereichen und Aufgaben orientiert. “Gleichzeitig haben sich alle Beteiligten auf eine Änderung der DB-Lackierrichtlinie geeinigt”, berichtet Matthias Bader weiter. Statt der ausschließlichen Einzelabnahme, kann die Qualifikation durch die  Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft, wie beispielsweise der QIB, nachgewiesen werden. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft müssen u.a. exakt definierte Verarbeitungsrichtlinien eingehalten, die Produktionsprozesse nachprüfbar dokumentiert und jährliche Audits der Produktion durchgeführt werden. Die formale Zulassung durch die DB erfolgt aufgrund der Nachweise unverändert. Die neuen Zulassungskriterien für Aufträge von der DB gelten seit Juni 2016.

Bader Pulverbeschichtung, Aalen, Matthias Bader, Tel. +49 7366 924727-14, mb@bader-pulver.de, www.bader-pulver.de

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