Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. AGB Warenlieferungen
  2. AGB Online Produkte
  3. AGB Software Lizenzbestimmungen
  4. AGB Downloads
  5. AGB Veranstaltungen
  6. AGB Anzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen

1.
Vorbemerkung
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen (Bücher, Zeitschriften, Loseblattwerke, Ergänzungslieferungen, Tabellen, Broschüren, CD-Rom, DVD und ähnliches) von Vincentz Network GmbH & Co. KG.
Bei Nichtanerkennung der Bedingungen ist die Sendung spesen- und portofrei zurückzuschicken, andernfalls gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Gegenbedingungen des Bestellers heben die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht auf, auch wenn der Verlag nicht ausdrücklich Widerspruch erhebt.
1.2
Für Online-Produkte, deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Produkte (AGB Online Produkte).
1.3
Bei Lieferung von Software (CD-ROM, DVD, Download von Applikationen) gelten ergänzende Bestimmungen (Software-Lizenzbedingungen, Download Lizenbestimmungen).
2.
Vertragsschluss
2.1
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen.
2.2
Bei elektronischen Bestellungen bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Bestellannahme im Sinne von Ziffer 2.1 dar.
2.3
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
2.4
Der Widerruf einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn er vor Absendung der Auftragsbestätigung bei uns eingeht.
2.5
Für Neuerscheinungen und Neuauflagen können bestimmte Liefertermine nicht zugesichert werden. Soweit erforderlich, kann die Auslieferung in Teillieferungen vorgenommen werden.
2.6
Die Bücher des Verlages werden auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Wege versandt. Besondere Versandvorschriften müssen für jede Bestellung unmissverständlich angegeben werden. Wird bei Abonnementsaufträgen durch den Buchhandel Lieferung an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Adresse erbeten, behält sich der Verlag eine Rabattkürzung vor.
Die Buchproduktion des Verlages ist im Allgemeinen preisgebunden. Werke mit unverbindlich empfohlenem Preis sind entsprechend gekennzeichnet. Mit Annahme der Sendung verpflichtet sich der Empfänger ausdrücklich, den vom Verlag festgesetzten Ladenpreis (einschließlich der festgesetzten Sonderpreise) einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen berechtigt den Verlag, die Weiterlieferung einzustellen.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1
Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Bei Abonnements wird der Bezugspreis mit Zusendung der Rechnung fällig.
3.2
Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).
3.3
Der Verlag behält sich Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung vor.
3.4
Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
3.5
Wird einer Lastschrifteinziehung nicht innerhalb von 5 Tagen ab Einzugstermin widersprochen, gilt sie als genehmigt.
3.6
Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
3.7
Diskont- und Bankspesen gehen in voller Höhe zu Lasten des Kunden und sind sofort zahlbar. Bei überschreitung des Zahlungszieles werden alle weiter offenstehenden Rechnungen und Forderungen des Verlages unabhängig von früher eingeräumten Zahlungszielen sofort fällig. Die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der üblichen Bankprovision – mindestens jedoch 8 % ab Fälligkeit – bleibt vorbehalten, ohne dass es weiterer Mahnung bedarf.
Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt, die Weiterbelieferung zu verweigern.
4.
Beanstandungen Beanstandungen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung und unter gleichzeitiger Einsendung der Originalrechnung und des Lieferscheins oder des Packzettels berücksichtigt werden. Berechtigte Reklamationen geben Anspruch auf Ersatzlieferung (Umtausch) der Bücher. Nachbesserung oder Gutschrift nach Wahl des Verlages. Weitergehende Ansprüche, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.
Umtausch Fest bezogene Bücher werden in Ausnahmefällen, jedoch nur nach schriftlicher Einwilligung des Verlages und nur gegen gleichzeitigen Bezug anderer Bücher, im Wert der Rücksendung zurückgenommen. Die Kosten für die rück- und Umtauschsendung nebst einer Bearbeitungsgebühr in branchenüblicher Höhe trägt der Käufer. Rücksendungen auf Grund eingeräumten Remissionsrechts werden nur bis zum festgesetzten Termin angenommen. Die Rücknahme erfolgt nur, wenn die Lieferung sich in einwandfreiem, wiederverkäuflichem Zustand befindet. Rücksendungen ohne ordnungsgemäße und vollständige Remittendenfaktur können nicht anerkannt werden. Nicht einwandfreie Exemplare und nicht genehmigte Rücksendungen werden auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückgesandt.
6.
Kündigung
6.1
Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit, soweit das Abonnement keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, kündigen.
6.2
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.
6.3
Bei Verträgen mit einer sofort wirksam werdenden Kündigung hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung des nicht in Anspruch genommenen Betrages abzüglich eventuell anfallender Gebühren.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns bei allen Lieferungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
7.2
Bei Lieferung an Wiederverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der Wiederverkäufer tritt uns sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
8.
Gewährleistung/Haftung
8.1
Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber Vincentz Network GmbH & Co. KG, soweit sie die Zustellung bei Abonnements betreffen, anzuzeigen; bei sonstigen Beanstandungen / offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb eines Monats nach übernahme der Lieferung.
8.2
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
8.3
Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.4
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen.
9.
Datenschutz
9.1
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch Vincentz Network GmbH & Co. KG, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen.
9.2
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG Vincentz Network GmbH & Co. KG die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).
10.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
11.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hannover und Hamburg.

Stand: Januar 2005

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineprodukte

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Vincentz Network entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten digitalen Datenbanken, Applikationen, Informationen, Musterverträge, Erläuterungen und sonstigen Onlinediensten (im Folgenden Onlineprodukte), deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt. Für Warenlieferungen (Bücher, Loseblattwerke, Ergänzungslieferungen, Tabellen, Broschüren, CD-ROM und DVD) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen. Bei Lieferung von Software gelten ergänzende Bestimmungen gem. Software-Lizenzbedingungen.
Präambel
Vincentz Network stellt seinen Kunden in den Online-Angeboten verschiedene elektronische Produkte zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bezüglich des Zugangs zu diesen Inhalten wenn und soweit die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages zwischen Vincentz Network und dem Kunden für das jeweilige elektronische Produkt keine abweichenden Regelungen enthalten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen) gelten ausschließlich. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Vincentz Network bestätigt wurden.
Kunde / Nutzer:
Kunde im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist derjenige, der mit Vincentz Network einen Vertrag gemäß Nutzungsbedingungen abschließt. Der Kunde (einer Single-Lizenz) ist selbst zur Nutzung berechtigt oder benennt (Mehrfach-Lizenz) gegenüber Vincentz Network namentlich (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) Personen (Nutzer), die zur Nutzung des Produkts berechtigt sein sollten. Der Kunde einer Mehrplatzlizenz kann Nutzer bis zu einer Anzahl benennen, die der Anzahl der erworbenen Lizenzen entspricht.
1.
Vertragsschluss
1.1   
Eine verbindliche Bestellung gibt der Kunde durch Betätigen des Buttons „jetzt kostenpflichtig bestellen“ ab. Vincentz Network bestätigt den Eingang der Bestellung in der Regel per E-Mail. Die Bestätigungs-E-Mail ist noch keine Annahme der Bestellung.
1.2   
Der Vertrag kommt zustande, wenn Vincentz Network eine Bestellung ausdrücklich annimmt.
1.3   
Ist der Kunde Verbraucher, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Vertragsausführung begonnen wird, und er seine Kenntnis bestätigt, dass durch die Zustimmung das Widerrufsrecht erlischt, und mit der Vertragsausführung begonnen wird.
2.   
Widerrufsbelehrung
2.1   
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontakt siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2.2   
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr??ichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.   
Nutzungsumfang
Sämtliche Rechte und Ansprüche an den Inhalten verbleiben bei Vincentz Network, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich in dem Lizenzvertrag eingeräumt sind. Während der Vertragslaufzeit gewährt Vincentz Network dem Kunden das nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Recht, auf die Inhalte zuzugreifen und bestimmungsgemäß zu eigenen Zwecken zu sichten, anzuzeigen, zu durchsuchen oder abzurufen. Die Nutzung der Inhalte ist auf den in den jeweiligen Lizenzverträgen abschließend festgelegten Umfang beschränkt. In keinem Fall darf der Kunde die Inhalte darüber hinaus vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergeben und/oder bearbeiten. Insbesondere ist es dem Kunden auch untersagt, die Inhalte zu aktualisieren, zu verändern, zu überarbeiten, zu adaptieren, zu modifizieren, zu übersetzen, umzuwandeln oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Recht zur Nutzung der Inhalte. Der Kunde darf die Copyright-Vermerke, die Marken, Logos oder Kennzeichen, oder sonstige geschütze Rechte, die in oder auf den lizenzierten Inhalten erscheinen, nicht entfernen, verdecken oder verändern.
4.   
Zugang zu den Inhalten
Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugang zu den lizenzierten Inhalten über eine von Vincentz Network vorgegebene Authentifizierungsmethode (z.B. Username, Passwort oder IP-Authentifizierung). Nach Abschluss des Lizenzvertrags wird Vincentz Network dem Kunden einen Satz Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Diese Zugangsdaten dürfen nur von einem autorisierten Nutzer genutzt werden und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Zugangsdaten sind technisch auf den Zugriff einer Single-Lizenz beschränkt. Es ist dem Kunden bzw. den Nutzern untersagt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
5.   
Rechte und Pflichten von Vincentz Network
Vincentz Network behält sich das Recht vor, unter Beachtung des Datenschutzes die Logfiles zu analysieren, um einen Missbrauch durch den Kunden und/oder Dritte zu erkennen. Vincentz Network kann Teile der Inhalte von den Webseiten entfernen, an denen Vincentz Network keine Veröffentlichungsrechte mehr innehat oder bezüglich derer er berechtigten Grund zur Annahme hat, dass diese Urheberrechte verletzen oder anderweitig gegen sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Verfügbarkeit der Inhalte wird von Vincentz Network technisch in der Weise realisiert, in der Vincentz Network solche Inhalte seinen Kunden generell zu Verfügung stellt, mindestens jedoch im Rahmen der marktüblichen technischen Standards. Vincentz Network wird angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um dem Kunden bzw. den autorisierten Nutzern ununterbrochenen Zugang zu der Webseite und kontinuierliche Verfügbarkeit der Inhalte zu gewähren. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.
6.   
Rechte und Pflichten des Kunden
6.1   
Der Kunde wird im Falle einer Mehrfach-Lizenz die autorisierten Nutzer über das geistige Eigentum oder andere auf die Inhalte anwendbaren Schutzrechte sowie auf die nach Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen untersagten Nutzungsformen hinweisen. Der Kunde wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte von Vincentz Network an den Inhalten durch Nutzer oder Dritte zu verhindern.
6.2   
Stellt der Kunde einen Missbrauch des Zugangs zu den Inhalten durch einen Mitarbeiter oder einen Dritten fest, so wird der Kunde Vincentz Network unverzüglich über die Einzelheiten des Missbrauchs informieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung des Missbrauchs zu verhindern. Soweit möglich, wird der Kunde die Zugangsberechtigung des missbräuchlich Handelnden nach Kenntnis des Missbrauchs unverzüglich sperren. Je nach Art und Umfang des Missbrauchs kann Vincentz Network nach eigenem Ermessen weitere Schritte gegen den missbräuchlich handelnden autorisierten Nutzer ergreifen.
7.   
Vergütung
7.1   
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Unterbleibt die Zahlung, kann Vincentz Network den Zugang des Kunden ohne weitere Nachricht und nach eigenem Ermessen unterbinden. Weiter gehende Ansprüche bleiben unberührt.
7.2   
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch Vincentz Network, entweder per Kreditkarte, Bankeinzug ober Überweisung. Die Rechnung ist nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug. Bei Abonnements wird der Bezugspreis mit Zusendung der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich der üblichen Bankprovision – mindestens jedoch 8 % ab Fälligkeit – berechnet, ohne dass es weiterer Mahnungen bedarf. Vincentz Network ist berechtigt, die Zahlungsmöglichkeiten individuell pro Kunden zu beschränken.
7.3   
Vincentz Network kann die Grundlage für die Berechnung der jährlich wiederkehrenden Lizenzgebühren angleichen oder abändern.
8.   
Vertragslaufzeit
8.1.   
Die Laufzeit eines Abonnementvertrags beträgt die bei Vertragsabschluss angegebene Laufzeit ab Vertragsstart.
8.2   
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8.3   
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Telefax, E-Mail).
8.4   
Bei sogenannten Probe-Abos beträgt die Laufzeit die während des Vertragsabschlusses angegebene Dauer. Nach Ablauf des Probezeitraums erfolgt ein Wechsel in das entsprechend gleichwertige, dann kostenpflichtige Abo-Modell.
9.   
Gewährleistung, Haftung und Freistellung
9.1   
Vincentz Network haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des K??rs oder des Lebens sind oder f??ie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2   
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3   
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.
9.4   
Im übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von Vincentz Network als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
9.5   
Der Kunde verpflichtet sich, Vincentz Network und dessen verbundene Unternehmen bezüglich solcher Ansprüche und Verluste schadlos zu halten, die sich aus unberechtigter Nutzung der lizenzierten Inhalte ergeben und die der Kunde bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte verhindern können. Der Kunde verpflichtet sich, Vincentz Network insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
9.6   
Die Haftung durch Vincentz Network ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit der Kunde die Inhalte über die nach dem jeweiligen Lizenz-Vertrag erteilte Berechtigung hinaus nutzt.
10.   
Schlussbestimmungen
10.1   
Vincentz Network behält es sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
10.2   
Vincentz Network kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden seine Rechte aus dem Abo-Vertrag insgesamt oder teilweise abtreten oder seine Pflichten hieraus ganz oder teilweise übertragen. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Vincentz Network nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
10.3   
Sollte eine Bestimmung der Nutzugsbedingungen unwirksam, unrechtmäßig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
10.4   
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

Stand: Juni 2017

Software-Lizenzbedingungen

1.
Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen (AGB Warenlieferungen) bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineprodukte (AGB Onlineprodukte) sowie für Downloads (AGB Downloads). Die Lizenzbedingungen werden durch das öffnen der Versiegelung anerkannt.
2.
Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Vincentz Network als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
3.
Umfang der Nutzungsrechte
3.1
Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software auf einem beliebigen Rechner zu nutzen, der für diese Zwecke geeignet ist. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, eine Online-Datenbank zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Soweit das Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software zeitlich befristet ist, endet dieses nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem.
3.2
Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
3.3
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf eine Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
3.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
4.
Haftung
Für durch den Einsatz der von Vincentz Network gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern/ Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software/ Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute sind Hannover und Hamburg.

Stand: Januar 2005

Download von Dokumenten

1.
Vorbemerkung
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die zum Download entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten digitalen Inhalte, Informationen, Musterdokumente und Erläuterungen (im Folgenden Content genannt).
Mit dem Beginn des Abrufs von Content (als Download oder per E-Mail-Attachment) kommt eine vertragliche Verpflichtung zustande, entsprechend der vorherigen Hinweise auf die Nutzung.
2.
Zahlungsbedingungen
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde den nach der Auswahl eines Onlineproduktes angezeigten Betrag per Kreditkarte oder elektronischen Lastschrift-Verfahren an Vincentz Network bezahlt.
3.
Startguthaben
Jeder Nutzer kann ein evtl. Startguthaben nur einmal für sich nutzen. Nicht genutztes Startguthaben verfällt nach Ablauf der Aufbrauchfrist (90 Tage nach der Registrierung) ohne weitere Benachrichtigung. Eine Barauszahlung oder Verrechnung eines Startguthabens ist nicht möglich.
4.
Copyright
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte am Content verbleiben bei Vincentz Network. Der Nutzer ist nur berechtigt, den Content zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Content im Internet, in Intranets und in Extranets Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf des Contents werden ausdrücklich ausgeschlossen.
5.
Gewährleistung/Haftung
Der Content wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung des Contents stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation des Contents erforderlich machen könnte. Eine zeitnahe Verwendung des abgerufenen Contents, in der aktuellen Version, ist daher ratsam. Die Auswahl und die Verwendung des Contents erfolgt in alleiniger Verantwortung des Nutzers. Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
6.
Datenschutz
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung bei neutralen Dienstleistern erfolgt unter strikter Beachtung des Datenschutzgesetzes.
Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten zur gelegentlichen Information über die Aktualisierung des Contents und neue Angebote gespeichert werden. Die Zustimmung kann durch formlose Mitteilung per E-Mail, Fax oder Brief zurückgezogen werden.
7.
Schlussbestimmung
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hannover und Hamburg.

Stand: Januar 2005

Veranstaltungen  

1.
 Stornierungen
 Bei Absagen zwischen vier und zwei Wochen vor der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Rechnungssumme fällig. Bei Stornierung später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist jedoch jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Stornierungen und Änderungen sind schriftlich mitzuteilen und werden vom Veranstalter bestätigt.

Kann ein Teilnehmer nachweislich aufgrund von Reisebeschränkungen nicht anreisen, besteht die Möglichkeit die Präsenzteilnahme in eine digitale Teilnahme umzuwandeln, falls eine digitale Ersatzveranstaltung angeboten wird.

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters und der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen besonderer Umstände (wichtiger Grund) Programmänderungen oder den Abbruch bzw. die Absage der Veranstaltung vor. Insbesondere ist der Veranstalter zu solchen Maßnahmen berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen, bei einer Gefährdungssituation für Leben, Körper oder die Gesundheit der Teilnehmer. In diesen Fällen besteht keine Pflicht des Veranstalters zur Leistung von Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz gegenüber den Teilnehmern. Dies gilt insbesondere für ggf. anfallende Stornogebühren Dritter (z.B. Hotelbuchungen, Bahn- oder Flugtickets).

2.
 Hinweis
 Während der Veranstaltungen werden z.T. aus Dokumentationsgründen Fotos/Filmaufnahmen gemacht, die ggf. zu Werbezwecken verwendet werden.
 Vincentz Network erstellt im Rahmen der Veranstaltung eine Teilnehmerliste, die folgende Informationen erhält: Name der Einrichtung, Teilnehmername sowie die E-Mail-Adresse, berufliche Funktion des Teilnehmers, Adresse (Straße, PLZ, Ort) der Einrichtung. Diese Teilnehmerliste wird allen Teilnehmern und Sponsoren/Ausstellern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, welche diese auch für postalische Werbezwecke nutzen möchten. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten und der Weitergabe für Werbezwecke ist jederzeit bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Bei behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt Personenbezogenen Daten DSGVO-konform an das örtliche Gesundheitsamt weiterzuleitet.

Stand: Februar 2012

Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand: Februar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitschriften

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckzeitschrift und/oder elektronischem Medium zum Zweck der Verbreitung. Der Verlag ist berechtigt, die Anzeige hinsichtlich Inhalt, Text und evtl. Abbildungen in einer Datenbank zu speichern und potenziellen Kunden mittels elektronischer Medien zugänglich zu machen. Soweit es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte schöpferische Leistungen handeln sollte, gelten die Nutzungsrechte daran als dem Verlag räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn zu Beginn der Frist ein Auftrag abgeschlossen wurde, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigte. Der Anspruch auf Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung infolge höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, übernimmt der Verlag nur dann Gewähr, wenn die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Das gleiche gilt, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bindend ist die Checkliste für die Datenlieferung, die Sie als pdf abrufen oder telefonisch bestellen können. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ändern sich die Anzeigenpreise, so treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, es sei denn, der Auftraggeber und der Verlag haben etwas anderes vereinbart. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem offiziellen Anzeigenschluss wird der vereinbarte Preis für den Auftrag in voller Höhe fällig.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Insolvenz wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen sofort fällig. Jeglicher bewilligte Nachlass fällt bei Insolvenz, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Deutsches Recht gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, ebenso der Ausschluss von UN-Kaufrecht. Gerichtsstand sind der Sitz des Verlages und Hamburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, sind als Gerichtsstand der Sitz des Verlages und Hamburg vereinbart.

Stand: Januar 2006