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Leuchten richtig umrüsten

T8-Leuchtstoffröhren dürfen ab dem 1. September 2023 nicht mehr gehandelt werden. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber frühzeitig für Alternativen sorgen müssen.

Porträtfoto Holger Mang
Holger Mang empfiehlt Foto: Jung Leuchten / Chris Fiedler-Pixabay

„Nach unseren Erfahrungen wurden und werden T8-Leuchtstoffröhren häufig gegen LED-Retrofit-Röhren ausgetauscht“, berichtet Holger Mang. Der Marketingverantwortliche der Jung Leuchten GmbH weist darauf hin, dass „durch diesen Austausch die Ex-Zulassung der gesamten Leuchte erlischt.“ Bei Leuchten mit Zulassung für explosionsgefährdete Bereich ist jedes Bauteil geprüft und die Gesamtkonstruktion verfügt für die Zulassung in explosionsgefährdeten Bereichen über eine entsprechende Konformitätserklärung. Wird bei einer solchen Leuchte das zugelassene Leuchtmittel durch eine Retrofit- oder LED-Röhre ausgetauscht, erlischt diese Ex-Zulassung – mit entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Haftung. Hinzu kommt ein technischer Aspekt. Eine T8-Leuchtstoffröhre besitzt einen Strahlwinkel von 360° und ein im Leuchtengehäuse integrierter Reflektor sorgt dafür, dass das komplette Licht in den Raum gelangt. LED-Retrofit-Röhren strahlen ihr Licht in der Regel nur in einem Winkel von 120° ab. Das bedeutet, dass kein Licht mehr auf den Reflektor trifft, sich der Gesamt-Lichtstrom reduziert und die zuvor gleichmäßige Lichtverteilung gestört ist. Holger Mang empfiehlt, sich mit dem Leuchtenhersteller in Verbindung zu setzen und vorhandene Leuchten mit entsprechend zugelassenen Einsätzen und LED-Leuchtmitteln umzurüsten. Damit können Anlagenbetreiber zudem die Energiekosten für die Beleuchtung senken.

Zum Netzwerken:

Jung-Leuchten GmbH, Bodelshausen, Holger Mang, Tel. +49 7471 9595-24, holger.mang@jung-leuchten.de, www.jung-leuchten.de

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