Eisenmann ATLAS

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Klimafreundliche Lösungen in der Oberflächentechnik

Eisenmann bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Lackiererei und sichert mit zuverlässigem Service den Werterhalt Ihrer Lackieranlage. Alle Konzepte und Lösungen von Eisenmann folgen dem fest verankerten Nachhaltigkeitskonzept ATLAS. Mit unserer Leitidee „Advanced Technology for Low-emission Applications and Sustainability“ gelingt es uns, die Energie- und Ressourcenbilanz unserer Technologien kontinuierlich zu optimieren. MEHR ERFAHREN…

 

Keine Chance für Legionellen

Die 42. Bundesimmis­sionsschutzverordnung (42. BImSchV) hat das Ziel, Infektionsrisiken durch Mikroorganismen so weit wie möglich zu minimieren. Die Neufassung veranlasst Lackieranlagen-Betreiber, ihre bisherige Abluftreinigung grundlegend zu prüfen.

Die Grafik veranschaulicht -

Werden zum Abscheiden des Lackoversprays Nassabscheider eingesetzt, gelten mit der Novelle nun verschärfte Prüf- und Dokumentationspflichten. Eine Belastung der Umgebung durch Legionellen muss in Nassauswaschungsanlagen mit Abluft ausgeschlossen werden. Die Legionärskrankheit, hervorgerufen durch Legionellen-Infektion, kann beim Menschen einen tödlichen Verlauf nehmen. Erreger ist ein in Wasser vorkommendes Bakterium. „Es besteht kein Grund zur Panik“, sagt Jürgen Becker, der bei Freudenberg Filtration Technologies global für das Thema Oberflächenbehandlung verantwortlich ist. Eine rechtssichere, effektive und wirtschaftliche Alternative ist die trockene Lackabscheidung, z.B. mit „Edrizzi“-Farbnebelabscheidern. In kleineren Lackierkabinen werden die Boxen bereits häufig eingesetzt. Aufgrund neuer Konzepte verschiedener Anlagenhersteller sind sie nun auch für große, dauerhaft hoch ausgelastete Anlagen verfügbar. Auf Wunsch von Kunden installiert Freudenberg Filtration Technologies individuell ausgelegte Demonstrationsanlagen zum risikofreien Test. Durch den Probebetrieb in Zusammenarbeit mit Anlagenbauern müssen Betreiber von Lackieranlagen die bestehende Nassabscheidung nicht deinstallieren.

„Nassauswaschungsanlagen sind in der Branche etabliert. Sie erlauben den stationären Betrieb mit konstanten Prozessparametern“, erklärt Becker. Dem stehen vielfältige Nachteile gegenüber, unter anderem beträchtliche Investitions- und Betriebskosten sowie der hohe Energieverbrauch durch Druckverlust. Umweltbelastungen durch Wasserverbrauch, Koagulierungs-Chemikalien und die kostenaufwendige Entsorgung des Lackschlamms gehören ebenso wie die Lärm- und Geruchsbelästigung dazu. Durch die Verordnungs-Novelle bedeuten sie einen Zusatzaufwand und Mehrkosten für die Betreiber. Besonders risikobehaftet sind Anlagen mit Wärmerückgewinnungssystemen, bei denen eine mutmaßliche bakterielle Verkeimung des Wassers auf die Zuluft übertragen werden kann. Dieser Effekt bleibt bei der aktuellen Überarbeitung der Immissionsschutzverordnung sogar noch unberücksichtigt. Die Alternative lautet „trocken statt nass“ und eignet sich bei Neuinvestitionen genauso wie bei der Umrüstung bestehender Anlagen.

Hoher Abscheidegrad

Die „Edrizzi“-Farbnebelabscheider sind aus brandhemmender Wellpappe. Durch ihr verschachteltes Innenleben verfügen sie über eine hohe Overspray-Aufnahmekapazität, erreichen einen Abscheidegrad von bis zu 97% und lange Standzeiten. Sie lassen sich kostengünstig und umweltfreundlich durch Verbrennung entsorgen. Je nach Lack und Anforderungsprofil stehen sechs Varianten zur Auswahl. „Manche Unternehmen schreckt bei der Trockenabscheidung bislang der regelmäßig nötige Filterwechsel. Wir haben Lösungen entwickelt, damit dieser Wechsel im laufenden Betrieb ohne Anlagenstillstand erfolgen kann“, so Becker. Noch einen Schritt weiter geht nach Angaben des Unternehmens das Filtermanagementsystems „Viledon filterCair“. „Wir verfügen über viele Jahre an großer Expertise bei der Prozessanalyse und -optimierung im Filtermanagement von Lackieranlagen. Dabei durchleuchten wir systematisch sämtliche Faktoren, die den Lackierprozess unter qualitativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten beeinflussen. Dies ist die Grundlage für die Konzeption und Auslegung einer optimalen Filtrationslösung“, erklärt Becker.

INFO 42. BIMSCHV

42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1. Allgemeines
Legionellen verursachen jährlich mehrere Tausend Lungenentzündungen, die mitunter sehr schwer und auch tödlich verlaufen. Es handelt sich dabei um Wasserbakterien, die in Warmwasseranlagen hervorragende Lebens- und Vermehrungsgrundlagen finden und durch die Aerosolbildung beim Austritt in die Atmosphäre eingeatmet werden können. Zu diesen Anlagen zählen auch Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Basierend auf der VDI 2047 hat der Gesetzgeber nunmehr auf der Rechtsgrundlage des § 23 Bundes-Immissionsschutzgesetz diese Verordnung, die 42. BImSchV erlassen, die den Betreibern solcher Anlagen zum Schutz der Bevölkerung vor Legionellen umfangreiche Pflichten auflegt. Insbesondere ist es wichtig, beim Auftreten von Erkrankungen durch Legionellen schnell die verursachende Quelle zu ermitteln.

2. Betreiberpflichten
Der Gesetzgeber hat den Geltungsbereich nicht an die Größe oder Leistung einer Anlage gebunden. Ausgenommen von der 42. BImSchV sind nur Anlagen, die aufgrund ihres Betriebs, z.B. bei einer Temperatur konstant über 60 °C, die Legionellengefahr dämmen.

  • Vor Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen; es sind Prüfschritte und eine Dokumentation in einem Betriebstagebuch festzulegen.
  • Nach der Inbetriebnahme sind Referenzwerte für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider zu bestimmen. Für Kühlanlagen ist die hygienische Beschaffenheit sicherzustellen.
  • Wiederkehrende Untersuchungen im Betrieb sind durchzuführen, um festzustellen, ob die Konzentrationen an Legionellen konstant unterhalb der Prüfwerte liegen, ansteigen oder sogar den Maßnahmenwert nach Anhang 1 zur Verordnung überschreiten.
  • Wird der Maßnahmenwert überschritten, muss hierüber unverzüglich die zuständige Behörde informiert werden.
  • Probenahmen und -untersuchungen sind von akkreditierten Laboren durchzuführen; Prüfintervalle sind abhängig von den Ergebnissen der Untersuchungen.
  • Alle fünf Jahre ist durch Sachverständige oder eine akkreditierte Inspektionsstelle der ordnungsgemäße Betrieb zu überprüfen.
  • Neu- und Bestandsanlagen sind der zuständigen Behörde ebenso anzuzeigen wie Änderungen der Anlage, Stilllegungen und Betreiberwechsel.

Zum Netzwerken:
Freudenberg Filtration Technologies SE & Co. KG, Weinheim, Jürgen Becker, Tel. + 49 6201 80-6216, juergen.becker@freudenberg-filter.com, www.freudenberg-filter.com

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