Funktion von Absaug- und Entstaubungsanlagen jährlich prüfen lassen
Verschiedene Vorschriften fordern die regelmäßige Prüfung von Absaug- bzw. Entstaubungsanlagen. Je nach Vorschrift sollen diese Prüfungen „Sachkundige“ bzw. „Befähigte Personen“ durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beispielsweise schreibt bei Anlagen mit Explosionsgefahr eine wiederkehrende Prüfung durch eine „Befähigte Person“ vor, die gemäß TRBS 1203 qualifiziert sein muss. Hierfür werden durch die Betreiber häufig externe Prüfstellen wie z.B. der TÜV beauftragt. Die Anforderungen für die Prüfung der Absaug- bzw. Entstaubungsanlage werden jedoch auch durch Personal des Unternehmens Keller Lufttechnik erfüllt.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStV) schreibt im Anhang I, 2.3 Absatz 7 „Partikelförmige Gefahrstoffe“, eine mindestens jährliche dokumentierte Funktionsprüfung der Entstaubungsanlage vor. Die BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung“ präzisiert die Forderungen der GefStV. Im Abschnitt 3.7.2 wird ebenfalls die Prüfung durch eine „Befähigte Person“ nach BetrSichV oder durch „Sachkundige“ gefordert. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist. Bei regelmäßiger Inspektion der Anlage durch kompetente Servicetechniker von Keller Lufttechnik werden die Anforderungen der verschiedenen Vorschriften hinsichtlich der Qualifikation der durchführenden Personen erfüllt. Weitere Prüfungen durch externe Einrichtungen entfallen dadurch. Zusätzlich sorgt die „KL-Service-Vereinbarung“ für die Termineinhaltung der regelmäßigen Inspektion der Absauganlage. Die Forderungen nach einer jährlichen Funktionsprüfung werden voll und zuverlässig erfüllt und in dem „Protokollbuch für die Instandhaltung“ dokumentiert. Dazu kommt eine Prüfplakette, die der Service-Techniker nach einer durchgeführten Inspektion an der Anlage anbringt. Funktionsprüfungen reduzieren Schäden und Ausfallzeiten, welche sich heute kein Unternehmen mehr leisten kann. Alle Maßnahmen dienen der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands von Absauganlagen sowie der Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands.
3 FRAGEN AN…
Torsten Messerschmidt, Leiter After-Sales Service der Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG
Torsten Messerschmidt
Weshalb ist es so wichtig, Absauganlagen regelmäßig professionell untersuchen zu lassen?
Eine große Anzahl staubförmiger Substanzen ist brand- und ggf. explosionsgefährlich. Bei den Stäuben, die in der Industrie vorkommen, sind ca. 80% brennbar. Eine 1 mm dicke Staubschicht kann ausreichen, um nach einer Aufwirbelung und Zündung in einem geschlossenen Raum eine Explosion auszulösen. Grund genug, das Gefährdungsbewusstsein zu schärfen und regelmäßig die Anlage durch den Service zu überprüfen. In der DIN EN 61241-17 wird weiter festgehalten: „Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln in staubexplosionsgefährdeten Bereichen darf nur von Fachpersonal vorgenommen werden, das Kenntnisse über das Konzept der Zündschutzart hat.“ Alle Service-Techniker bei Keller Lufttechnik verfügen über diese Kompetenz.
Welche weiteren Schäden können bei nicht rechtzeitiger oder nicht regelmäßig durchgeführter Wartung in Lackieranlagen bzw. bei den zu lackierenden Werkstücken entstehen?
Wenn keine regelmäßigen Überprüfungen vorgenommen werden kann es beispielsweise zu einer Reduzierung der Absaugleistung kommen und dadurch wird der Lacknebel nicht mehr richtig abgesaugt. Das würde sowohl zu Ablagerungen in den Rohrleitungen als auch auf den Werkstücken führen und zudem die Mitarbeiter gefährden. Bei regelmäßigen Wartungen können auch Schäden an Filterelementen rechtzeitig erkannt werden, bevor Staub in den Reingasbereich gelangt und Nachfilter sowie nachgelagerte Anlagenkomponenten zusetzt. Bei einer fachmännischen Prüfung werden auch Schwachstellen an Verschleißteilen rechtzeitig entdeckt. So können z.B. die Schläuche der Precoat Ver- und Entsorgung ausgetauscht werden, bevor es zu einer Leckage und damit zum Stillstand der Anlage kommt.
Ist das Personal der Lackieranlagen in der Regel bei der Wartung mit eingebunden?
Ja, das sollte immer Hand in Hand gehen. Denn niemand kennt seine Absauganlage so gut wie der Betreiber selbst. Deshalb besprechen wir eventuell aufgetretene Probleme mit dem Kunden und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Bei den Wartungen schauen uns die Betreiber über die Schulter und werden so gleichzeitig geschult im richtigen Umgang mit den Absauganlagen. In einem Abschlussgespräch werden die ausgeführten Maßnahmen besprochen und die weiteren Schritte festgelegt.
Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Kirchheim unter Teck, Torsten Messerschmidt, Tel. +49 7021 574-225, me@kl-direkt.de, www.keller-lufttechnik.de
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