CE-Kennzeichnung bei Um- und Eigenbauten

Die 1985 geltende CE-Kennzeichnung gilt auch bei Erweiterungen, Um- und Eigenbauten von Anlagen. Nimmt ein Industrielackierbetrieb aktuell eine wesentliche Veränderung vor, ist eine Neubewertung notwendig.

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Frank Schüle Foto: Qubus

Die CE-Kennzeichnung stellt eine Eigenerklärung dar, mit der der Hersteller oder Inverkehrbringer beispielsweise einer Lackieranlage bestätigt, dass diese den geltenden, harmonisierten Normen der EU entspricht. Damit geht die sogenannte Vermutungswirkung einher, welche die Bereitstellung und Inbetriebnahme als sicher einstufen lässt. Während diese Kennzeichnung im Kontext von Neuanlagen bekannt ist, wird häufig übersehen, dass diese „… auch für kraftbetriebene Hilfseinrichtungen, Lastaufnahmemittel und auch bei Umbauten oder Erweiterungen von Anlagen zu beachten ist“, so Frank Schüle, Bereichsleiter bei der Qubus GmbH. Wenn bei Umbauten an Maschinen und Anlagen eine wesentliche Veränderung vorliegt, erfordert dies eine Neubewertung der Anlage. Eine wesentliche Veränderung liegt beispielsweise vor, wenn der Umbau neue Gefährdungen nach sich zieht. Erhöht ein Umbau hingegen die Sicherheit, so ist dieser nicht als wesentliche Veränderung im Sinne der CE-Konformität zu bewerten.

Lesen Sie hierzu und zu der Bedeutung des „Stands der Technik“ mehr in BESSER LACKIEREN 1/2021.

Zum Netzwerken:

QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 1040817, schuele@qubus.de, www.qubus.de

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