Titandioxid
Lediglich 10% der Befragten erwarten keinerlei Auswirkungen auf den eigenen Betrieb. Die verbleibenden 36% der Befragten erlauben sich noch kein Urteil und warten die bevorstehenden Entwicklungen zunächst ab.
Im Oktober 2019 wurde das Weißpigment Titandioxid durch eine EU-Kommission als im „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ klassifiziert. Das bedeutet, dass das „möglicherweise krebserregende“ Titandioxid, sowie titandioxidenthaltende Pulvergemische gekennzeichnet werden müssen. Auch vor der Bildung gefährlicher Tropfen bei zunächst flüssigen Gemischen muss entsprechend gewarnt werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese Verordnung im Sommer 2021 volle Gültigkeit erhält.
Experten vom Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. prognostizieren neben steigenden Anforderungen bei der Verarbeitung, insbesondere bei der Entsorgung gravierende Auflagen.
In BESSER LACKIEREN 15/2020 lesen Sie, welche Effekte die Befragten des Trendbarometers erwarten.
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