Übergangsfrist im Explosionsschutz endet
Die unverzichtbare Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung, die eine systematische Ermittlung der Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen umfasst. Liegt eine vollständige Dokumentation vor, ist die Basis für einen schnellen Ablauf der Prüfung gegeben. Dazu gehören Aufzeichnungen aus Überprüfungen insbesondere von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten sowie Schutzsystemen. „Damit kann die Prüfung deutlich effizienter durchgeführt werden“, sagt Ralf Schmitt, technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV Rheinland.
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TÜV Rheinland, Köln, Ralf Schmitt, Tel. +49 261 8085186, ralf.schmitt@de.tuv.com, www.tuv.com
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