Haftpflichtversicherung für Lohnbeschichter

Im ersten Teil des Artikels „Richtig versichert“ (s. Ausgabe 15/2024, S. 11) ging es um die Besonderheiten bei Haftpflichtversicherungen und kritische Ausschlüsse. Der zweite Teil befasst sich mit Obliegenheiten und damit, wie sich Lohnbeschichter bei Reklamationen verhalten sollten.

Symbolgrafik: Eine Kugel, in der sich 100-Euro-Scheine spiegeln
Die Anerkennung einer fehlerhaften Beschichtung führt zur Ablehnung der Haftung. Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Ein Versicherungsvertrag legt fest, wie ein Schaden reguliert wird und was der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Für Lohnbeschichter, die oft mit Reklamationen konfrontiert sind, gelten bestimmte Obliegenheiten – Verhaltensregeln, deren Nichtbeachtung die Versicherungsdeckung gefährden kann. „Wer Schäden anerkennt, ohne den Versicherer zu informieren, setzt den Schutz leichtfertig aufs Spiel“, warnt Sven Hoffmann, Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf die Oberflächentechnik. Dazu gehört, dass jeder Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer gemeldet wird, auch wenn der Kunde selbst noch keine Forderungen gestellt hat.

Auch Reklamationen beim Versicherer melden

Zwei Beispiele aus der Praxis zeigen die Folgen: Ein Lohnbeschichter akzeptierte eine 10%-ige Kürzung auf die Rechnung, als ein Kunde eine Reklamation anzeigte. Später wandte sich der Kunde mit einer Schadensersatzforderung an den Beschichter, doch die Versicherung lehnte ab, weil die Kürzung als Schuldeingeständnis interpretiert wurde. Ähnlich erging es einem weiteren Beschichter, der ohne Rücksprache eine Ersatzlieferung zusagte und dann bei einem späteren Schadensfall die Unterstützung der Versicherung verlor.

Versicherungsagent oder Makler?

Wer auf umfassenden Schutz und Unterstützung in Schadensfällen setzt, sollte einen Versicherungsmakler in Betracht ziehen. Der Makler analysiert die spezifischen Betriebsrisiken und entwickelt eine passgenaue Versicherungslösung, während Versicherungsagenten oft nur die Policen einer bestimmten Gesellschaft anbieten können. Makler helfen außerdem in der Kommunikation mit dem Versicherer, beispielsweise bei Schadensmeldungen und der Klärung von Obliegenheiten, sodass der Versicherungsschutz langfristig gewährleistet bleibt.

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  • Welche typischen Stolperfallen bei Reklamationen und Schadensmeldungen drohen
  • Welche Fristen und Regelungen im Detail gelten
  • Wie Versicherungsangebote gezielt auf branchenspezifische Risiken angepasst werden

Zum Netzwerken:

Hoffmann Industrieversicherungsmakler GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Sven Hoffmann, Tel. +49 7720 94100, sven.hoffmann@industriemakler.com, www.industriemakler.com

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