Novellierung der 31. BImSchV
Die 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) wurde im Januar 2024 novelliert. Die Verordnung zielt auf die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) ab, die auch bei der Verwendung organischer Lösemittel in Oberflächenbeschichtungsanlagen entstehen. Eine wichtige Änderung betrifft die Überwachung der Anlagen und Messverpflichtungen: Die Richtigkeit der Lösemittelbilanz muss nun durch zugelassene Überwachungsstellen oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige festgestellt werden, Prüfpflichten gelten für genehmigungspflichtige Anlagen.
Verbesserte Prozesse und Werkstückgestaltung
Um Emissionen zu reduzieren, gibt es verschiedene Ansätze: Zu den Primärmaßnahmen gehören die Verminderung des Lackieraufwands, die Reduzierung der zu lackierenden Flächen und der Beschichtungsgänge, beispielsweise durch Einschichtsysteme sowie die Vermeidung von Überbeschichtungen. Zudem wird die Erhöhung des Lack-Auftragswirkungsgrads (AWG) durch die Optimierung der Werkstück-Positionierung und Handhabung der Spritzgeräte angestrebt. Praxisbeispiele zeigen eine signifikante Einsparung von Lack- und Lösemittelverbrauch durch verbesserte Prozesse und Werkstückgestaltung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verminderung des Lack-Lösemittelgehalts durch die Verarbeitung lösemittelreduzierter Lacke sowie die Kontingentierung der Reinigermenge und Minimierung der Lackleitungsdimensionen zur Reduktion des Lösemittelverbrauchs. Weitere Interessante Informationen zu den für die Lackiertechnik relevanten Änderungen sehen Sie im Fachvideo des BESSER LACKIEREN Expertennetzwerke.
Zum Netzwerken:
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, Stuttgart, Dirk Michels, Tel. +49 711 970-3733, dirk.michels@ipa.fraunhofer.de
Dr. Oliver Tiedje, Tel. +49 711 970-1773, oliver.tiedje@ipa.fraunhofer.de, www.ipa.fraunhofer.de/beschichtung
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