Schutz vor ätzenden Stoffen
Im normalen Arbeitsalltag eines Lackierbetriebs kann es schnell passieren, dass Werker unvorsichtig mit Wasser- oder Lösemittellacken umgehen und sich mit den darin enthaltenen ätzenden Stoffen verletzen. Obwohl Arbeitsunfälle dieser Art erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen meldepflichtig sind, führen sie 37,6% die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Jahr 2022 an.
„Einen guten Schutz vor derartigen Verletzungen bieten die Schutzmaßnahmen nach dem ‚STOP-Prinzip‘, das in der TRGS 500 genau beschrieben ist“, erklärt Maren Schlichting, Marketingmanagerin Engineered Solutions bei Denios. „STOP“ beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Das „S“ steht für Substitution, das „T“ für Technische Schutzmaßnahmen, das „O“ für Organisatorische Schutzmaßnahmen und das „P“ für Persönliche Schutzmaßnahmen. Als erstes geht es darum, den ätzenden Stoff zu ersetzen oder das Verfahren zu ändern. Ist das nicht möglich, sind technische und dann organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Gefährdung weitestgehend zu reduzieren. Erst wenn diese Vorkehrungen nicht ausreichen, sollte der Werker persönliche Schutzmaßnahmen treffen. Kann die Umsetzung einer Maßnahme die Gefährdung nicht ausschließen oder nicht ausreichend reduzieren, sind mehrere Vorkehrungen miteinander zu kombinieren.
Zu den technischen Maßnahmen zählen Lagerlösungen wie Auffangwannen, Gefahrstoffschränke oder -regale. Lösungen zum sicheren Handling wie Arbeitstische mit integrierter Absaugung gehören ebenfalls dazu. „Für den organisatorischen Schutz bieten wir Schulungen und praktische Trainings an, die wir vor Ort in den Betrieben und bei uns im Haus durchführen“, führt Schlichting weiter aus. Für den persönlichen Schutz und Erste Hilfe bei Unfällen bietet Denios insbesondere ein umfangreiches Sortiment im Bereich Augen- und Notduschen.
Zum Netzwerken:
Denios SE, Bad Oeynhausen, Maren Schlichting, Tel. +49 5731 753-424, msl@denios.de, www.denios.de
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